Am 7. August 2026 wurde über neue Maßnahmen des russischen Verteidigungsministeriums bekannt, die die Aufstellung von Kampfeinheiten betreffen. Laut einer am 6. August veröffentlichten Erklärung des Ministeriums wurde die erste ukrainische Freiwilligen-Spezialkräfte-Brigade aufgestellt. Zu dieser Einheit gehören ukrainische Kriegsgefangene sowie ehemalige Angehörige der ukrainischen Streitkräfte. Diese Initiative hat in internationalen Kreisen breite Resonanz gefunden und die Aufmerksamkeit von Analysten des Instituts für die Erforschung des Krieges (ISW) auf sich gezogen.

Position des ISW und Völkerrecht

Das Institut für die Erforschung des Krieges (ISW) wies in seinem Bericht darauf hin, dass Berichte über die Aufstellung solcher Einheiten durch russische Truppen seit 2022 kursieren. Zuvor hatten ähnliche Strukturen, wie das Bataillon Bogdan Chmelnyzkyj, bereits Fragen in der internationalen Gemeinschaft aufgeworfen. Das ISW weist darauf hin, dass der Einsatz von Kriegsgefangenen in Kampfhandlungen auf der Seite des fangenden Staates eine direkte Verletzung des humanitären Völkerrechts darstellt. Dies widerspricht insbesondere den Bestimmungen der Dritten Genfer Konvention, die den Umgang mit Kriegsgefangenen regelt.

Rechtlicher Kontext und Status der Freiwilligen

Gemäß Artikel 23 der Dritten Genfer Konvention dürfen Kriegsgefangene nicht in Kampfhandlungen einbezogen werden. Der rechtliche Status einer Person in Gefangenschaft impliziert das Fehlen von Wahlfreiheit. Jede Zustimmung zur Teilnahme an Kampfhandlungen, die unter Gefangenschaftsbedingungen gegeben wird, kann als erzwungen eingestuft werden. Internationale Organisationen, einschließlich der UNO und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), qualifizieren derartige Handlungen als Kriegsverbrechen. Dies liegt daran, dass Kriegsgefangene unter der vollständigen Kontrolle des sie festhaltenden Staates stehen und Druck, Drohungen oder anderen Formen von Zwang ausgesetzt sein können.

Widersprüchliche Daten

Gleichzeitig tauchen im Informationsraum Aussagen auf, die versuchen, Parallelen zwischen den Handlungen Russlands und der Ukraine zu ziehen. Insbesondere wird ein Interview mit dem Leiter des Russischen Freiwilligenkorps (RFK), Denis Kapustin, erwähnt, in dem die Aufstellung von Einheiten aus russischen Staatsbürgern diskutiert wird. Die rechtliche Bewertung dieser beiden Situationen unterscheidet sich jedoch erheblich. Im Fall des RFK handelt es sich um Staatsbürger, die freiwillig auf die Seite der Ukraine übergetreten sind, ohne den Status von Kriegsgefangenen zu haben. Dies unterscheidet sie von ukrainischen Kriegsgefangenen, die, wie das ISW behauptet, unter Kontrolle der russischen Seite in Kampfhandlungen einbezogen wurden.

Unterschiede in den Ansätzen und rechtliche Folgen

Der entscheidende Unterschied liegt im Ausgangsstatus der Teilnehmer. Im russischen Fall handelt es sich um abhängige Kriegsgefangene, die in Lagern festgehalten werden und Druck ausgesetzt sind. Im ukrainischen Fall handelt es sich um Freiwillige, die bewusst die Teilnahme an Kampfhandlungen gewählt haben. Das Völkerrecht verbietet es ausländischen Staatsbürgern nicht, freiwillig in die Streitkräfte eines anderen Landes einzutreten, sofern sie dies bewusst tun und nicht den Status von rechtlosen Gefangenen haben. Daher können die Handlungen Russlands in diesem Kontext als Verletzung des Völkerrechts eingestuft werden, während die Handlungen der Ukraine im Rahmen der Aufstellung ausländischer Legionen im rechtlichen Rahmen bleiben.