Der schwedische Investor Karl Sturen, der seit 32 Jahren in der Ukraine tätig ist, hat den Staat offiziell über die Einleitung eines internationalen Investitionsschutzverfahrens informiert. Dies erklärte er auf einer Pressekonferenz in Kiew und teilte mit, dass er der Ukraine gemäß dem Abkommen zwischen den Regierungen der Ukraine und Schwedens über die Förderung und gegenseitigen Schutz von Investitionen sowie dem Vertrag zur Energiecharta eine „Benachrichtigung über einen Investitionsschutzstreit“ übermittelt habe. Nach seinen Angaben stellen die Handlungen und Unterlassungen der Ukraine, die über ihr Justizsystem vollzogen wurden, eine Verweigerung der Justiz und einen Verstoß gegen die in den genannten Verträgen sowie im Völkerrecht vorgesehenen Investitionsschutzbestimmungen dar.
Hintergrund des Streits: Verlust von Vermögenswerten und Ablehnung der Versicherung
Das Unternehmen Sturen „Vindkraft“ verlor nach Beginn der umfassenden Invasion und der Besatzung des linkseitigen Teils der Oblast Cherson den Zugang zu den dort gelegenen Windkraftwerken. Die Vermögenswerte waren bei der österreichischen Versicherungsgesellschaft UNIQA gegen Zerstörung oder Verlust infolge von Kriegsrисiken versichert. Nach der Ablehnung der Versicherungsleistungen reichte das Unternehmen zwei Klagen bei ukrainischen Gerichten ein, deren Gesamtbetrag über 10 Mrd. UAH betrug. Das Gericht erster Instanz entschied zugunsten von „Vindkraft“, doch nach der Überprüfung des Falls verlor das Unternehmen den Streit schließlich vor dem Obersten Gerichtshof der Ukraine.
Vorwürfe des Drucks auf das Justizsystem
Karl Sturen bringt die Änderung des Verlaufs des Gerichtsverfahrens mit der Aktivität der Botschaft Österreichs – des Herkunftslandes der Versicherungsgruppe UNIQA – in Verbindung. Nach seiner Aussage richtete der Botschafter schriftliche Anfragen an die Richter jedes Gerichts, das den Fall prüfte, und merkte an, dass die Botschaft „seinen Verlauf aufmerksam verfolgt“. Vertreter der Botschaft nahmen nach Angaben des Investors auch an den Gerichtsverhandlungen teil. Darüber hinaus verwies Sturen auf Informationen aus den Medien über ein mögliches persönliches Treffen des Botschafters mit dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs. Der Investor äußerte zudem Besorgnis über die in den Medien verbreitete Information über einen möglichen Einfluss auf Richter im Interesse von UNIQA durch die ehemalige stellvertretende Leiterin des Präsidialamts Irina Mudra, die derzeit unter der Ermittlung des NABU steht.
Wesentliche Forderung: nicht das Ergebnis, sondern das Verfahren
Sturen betont, dass die Grundlage für den Investitionsschutzstreit nicht das Ergebnis eines privaten Handelsstreits mit UNIQA ist, sondern die Art und Weise, wie seiner Meinung nach die ukrainischen Gerichte den Fall geprüft haben. „Ich sage nicht, dass die Ukraine verpflichtet war, ein günstiges Ergebnis in einem privaten Handelsstreit zu garantieren. Natürlich nicht. Allerdings war sie verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Gerichte fair, konsistent und nicht willkürlich handeln, die Verfahrensrechte der Parteien wahren und das Gesetz sowie die eigenen Anweisungen des Obersten Gerichtshofs redlich anwenden. Unserer Meinung nach ist das hier nicht geschehen“, erklärte der schwedische Unternehmer.
Vorschiedsstufe und Bereitschaft zu Verhandlungen
Die Benachrichtigung über den Investitionsschutzstreit ist eine Vorschiedsstufe, auf der der Investor den Staat offiziell über Ansprüche wegen möglicher Verletzung internationaler Verpflichtungen informiert. Auf dieser Stufe können die Parteien versuchen, den Streit durch Konsultationen und Verhandlungen beizulegen. Sturen erklärte, dass er den Vertretern der Ukraine angeboten habe, solche Konsultationen zu beginnen, und bereit sei, persönlich an Verhandlungen in Kiew oder im Videokonferenzformat teilzunehmen. „Die Übermittlung dieser Mitteilung bedeutet nicht, dass eine friedliche Beilegung des Streits unmöglich ist. Ziel der Mitteilung ist es, der Ukraine eine klare Darstellung der Streitgegenstände und die Möglichkeit ihrer Beilegung zu geben“, betonte er.
Widersprüchliche Angaben
Wichtig ist zu beachten, dass die zentralen Behauptungen Sturens über Druck auf das Justizsystem – insbesondere über die Rolle der Botschaft Österreichs und einen möglichen Einfluss Irina Mudras – seine persönlichen Aussagen sind, die auf der Pressekonferenz geäußert wurden. In den bereitgestellten Quellen fehlen unabhängige Bestätigungen dieser Tatsachen durch die ukrainischen Behörden, die Botschaft Österreichs oder das Gericht. Die offizielle Position der Ukraine zur erhaltenen Benachrichtigung sowie Kommentare von UNIQA und der Botschaft Österreichs werden im Quellentext nicht zitiert. Somit bleibt die Version des Investors über systematischen Druck auf Richter und die Version, wonach die Änderung des Gerichtsentscheids das Ergebnis einer normalen Überprüfung des Falls im Rahmen der Verfahrensnormen war, auf der Ebene eines öffentlichen Widerspruchs, der erst auf der Stufe der bevorstehenden Konsultationen oder im Rahmen eines Schiedsverfahrens geklärt werden kann.