Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat am 31. Juli 2026 offiziell das Gesetz zur Ratifizierung des Freihandelsabkommens (FHA) mit der Republik Türkei unterzeichnet. Dieser Schritt markierte den Abschluss des innerstaatlichen Verfahrens in Kiew und ebnet den Weg für eine umfassende wirtschaftliche Partnerschaft zwischen den beiden Ländern. Das Dokument, an dem mehr als 15 Jahre gearbeitet wurde, soll die Handelsbeziehungen angesichts der komplexen geopolitischen Lage neu beleben.
Chronologie und Ratifizierungsverfahren
Die Geschichte des Abkommens umfasst Jahre der Verhandlungen. Ursprünglich wurde das Dokument am 3. Februar 2022 in Kiew von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet, doch der Ratifizierungsprozess verzögerte sich aufgrund der vollen Invasion Russlands. Die Türkei schloss ihren Teil der Ratifizierung am 2. August 2024 ab. Auf ukrainischer Seite unterstützte das Parlament den Gesetzentwurf Nr. 0340 am 14. Juli 2026 mit 236 Stimmen der Abgeordneten. Die Unterschrift des Staatsoberhaupts, die in der Gesetzeskarte auf der Website der Werchowna Rada erschien, markierte den Abschluss der legislativen Phase.
Laut offiziellen Angaben tritt das Abkommen nicht sofort in Kraft. Es wird am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden durch die Außenministerien beider Länder wirksam, sobald die rechtlichen Formalitäten abgeschlossen sind. Experten zufolge könnten die ersten Handelspräferenzen bereits im Herbst dieses Jahres in Kraft treten.
Wirtschaftliche Bedingungen und Zölle
Das Abkommen legt den Grundstein für eine zollfreie Zone gemäß den Standards der Welthandelsorganisation (WTO). Zu den wichtigsten Bestimmungen des Dokuments gehören:
- Zollabbau: Die Türkei hebt die Zölle für 93,4 % der ukrainischen Industrie- und Agrarprodukte auf. Die Ukraine hebt die Zölle für 56 % der türkischen Waren auf.
- Übergangsfristen: Für sensible Wirtschaftssektoren sind Übergangsfristen von 3 bis 5 Jahren vorgesehen.
- Vereinfachung der Logistik: Das Dokument liberalisiert den Marktzugang für Unternehmen im Dienstleistungssektor und vereinfacht die Zollverfahren.
Schutzmechanismen und Pan-Euro-Med-Konvention
Im Rahmen der abschließenden Konsultationen hat das ukrainische Wirtschaftsministerium mit der türkischen Seite spezielle Schutzmaßnahmen abgestimmt. Dies war notwendig, um sich an die veränderten wirtschaftlichen Realitäten anzupassen. Insbesondere behielt die Ukraine Zölle auf gebrauchte Fahrzeuge bei und führte Übergangsfristen für die Leichtindustrie und die Textilproduktion ein. Diese Maßnahmen sollen nationale Hersteller vor einem plötzlichen Zustrom billiger Importe schützen.
Ein wichtiger Bestandteil des Abkommens ist die Pan-Euro-Med-Konvention. Sie ermöglicht es ukrainischen Herstellern, türkische Rohstoffe und Komponenten zur Herstellung von Fertigprodukten zu verwenden, wobei der Status der präferenziellen Ursprungserklärung erhalten bleibt. Dies erleichtert den Export von Waren in die Länder der Europäischen Union erheblich.