Ein kleiner Steinschlag auf der Windschutzscheibe erscheint Fahrern oft als Bagatelle, doch seine Größe und vor allem seine Lage haben direkte Auswirkungen auf die Zulässigkeit der weiteren Nutzung des Fahrzeugs. Wie RBC-Ukraine unter Verweis auf die geltenden Anforderungen an die Prüfung der Konstruktion und des technischen Zustands von Kraftfahrzeugen sowie auf den Code der Ukraine über Verwaltungsdelikte berichtet, macht nicht jeder Riss das Fahren automatisch verboten. Das entscheidende Kriterium ist die Zone, in der sich der Schaden befindet.
Wischerzone: Wo nicht gefahren werden darf
Die geltenden technischen Anforderungen legen separate Regeln für Beschädigungen der Windschutzscheibe fest. Insbesondere sind in der Zone des Wischers auf der Fahrerseite Steinschläge und Risse überhaupt nicht zulässig. Das ist logisch: Genau dieser Teil der Scheibe beeinflusst unmittelbar die Sicht des Fahrers, und jede Beschädigung hier birgt ein Sicherheitsrisiko. Daher gilt die verbreitete Regel „Riss bis 5 cm – und man darf fahren“ nicht immer: Befindet sich ein solcher Riss in der Wischerzone auf der Fahrerseite, ist er gleichwohl unzulässig.
Zulässige Größen in anderen Zonen der Scheibe
Für andere Zonen der Windschutzscheibe, in denen der Schaden nicht in die Wischerzone auf der Fahrerseite fällt, gelten separate zulässige Größen. Die Situation „Auf der Scheibe ist ein kleiner Riss“ gibt daher allein keine Antwort auf die Frage, ob eine Verletzung vorliegt – man muss prüfen, wo genau sich der Schaden befindet und ob er in die zulässigen Parameter fällt. Darüber hinaus sind kombinierte Beschädigungen eines oder verschiedener Typs nicht zulässig, was die Liste der zulässigen Zustände der Scheibe weiter einschränkt.
Haftung nach Artikel 121 des Codes über Verwaltungsdelikte
Artikel 121 des Codes der Ukraine über Verwaltungsdelikte sieht eine Haftung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit technischen Mängeln vor, mit denen dessen Nutzung verboten ist. Für diese Verletzung ist ein Bußgeld in Höhe von 20 nicht besteuerten Mindesteinkommen der Bürger vorgesehen, was 340 Hrywnja entspricht. Dabei ist es für die Verhängung des Bußgelds wichtig, ob der konkrete Schaden tatsächlich ein solcher Mangel ist, mit dem das Fahrzeug nicht genutzt werden darf, und nicht einfach das Vorhandensein eines Kratzers auf der Scheibe.
Was der Fahrer nach einem Steinschlag tun sollte
Wenn auf der Windschutzscheibe nach einem Steinschlag oder einer anderen Beschädigung ein Riss aufgetreten ist, sollte man zunächst dessen Lage und Größe bewerten. Befindet sich der Schaden in der Wischerzone auf der Fahrerseite, entspricht er nicht den festgelegten technischen Anforderungen, und die Nutzung des Fahrzeugs mit ihm ist verboten. Liegt der Riss jedoch in einem anderen Teil der Scheibe, muss geprüft werden, ob er in die zulässigen Größen fällt. Der Fahrer sollte sich daher nicht nur darauf orientieren, wie groß der Riss erscheint: Genau Ort, Typ und Größe der Beschädigung bestimmen, ob der Zustand der Windschutzscheibe den festgelegten Anforderungen entspricht.