Unter den Bedingungen der anhaltenden Kampfhandlungen sieht sich der ukrainische Unternehmen mit enormen Risiken des Verlusts von Vermögenswerten konfrontiert. Der Staatliche Steuerdienst (GNS) hat wichtige Erläuterungen veröffentlicht, die sich auf die steuerlichen Folgen für Unternehmen beziehen, deren Eigentum durch feindliche Beschüsse beschädigt oder zerstört wurde. Laut neuen Informationen haben Unternehmer das gesetzliche Recht, die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer zu verringern, indem sie den Wert der verlorenen Vermögenswerte abschreiben.

Abschreibungsmechanismus: Buchhaltung versus Steuerbilanz

Der Kernpunkt der Erläuterungen des GNS besteht darin, dass der Steuergesetzbuch der Ukraine keine speziellen steuerlichen Unterschiede speziell für die Abschreibung zerstörter Waren oder Vorräte vorsieht. Dies bedeutet, dass das Abschreibungsverfahren streng nach den Regeln der Buchhaltung erfolgt. Wenn ein Unternehmen den Wert zerstörter Waren als Aufwand verbucht, wirkt sich dies direkt auf das Finanzergebnis vor Steuern aus. Infolgedessen verringert sich automatisch der Betrag, auf den die Gewerbesteuer zu entrichten ist.

Für kleine Unternehmen, deren Jahresumsatz 40 Millionen Hrywnja nicht übersteigt, ist das Verfahren maximal vereinfacht. Der Wert der zerstörten Mittel wird nach den Regeln der Buchhaltung als Aufwand verbucht und bei der Ermittlung des Finanzergebnisses berücksichtigt. Auf diese Weise zahlt das Unternehmen Steuern auf den verringerten Gewinn, was als eine Art finanzielle Kompensation für die erlittenen Verluste dient.

Besonderheiten für große Steuerzahler

Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Hrywnja, die mit steuerlichen Unterschieden arbeiten, weist der Aktionsalgorithmus seine eigenen Nuancen auf. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage um den Restwert des zerstörten Objekts verringert, der bereits nach den Regeln der steuerlichen Bilanzierung bestimmt wurde. Dies erfordert eine sorgfältigere Unterscheidung zwischen dem buchhalterischen und dem steuerlichen Wert der Vermögenswerte, jedoch bleibt das Endziel dasselbe – die Verringerung der Steuerlast aufgrund von höherer Gewalt.

Beweislast: Was für die Abschreibung erforderlich ist

Es ist wichtig zu verstehen, dass die steuerliche Abschreibung zerstörter Waren, Vorräte und Anlagevermögen ohne ordnungsgemäße dokumentarische Bestätigung unmöglich ist. Das Unternehmen muss eine Inventur durchführen und ein Dokumentenpaket sammeln, das die Zerstörung festhält. Der GNS weist auf die Notwendigkeit eines Berichts des Staatlichen Dienstes für Notfälle (GSCHS) über Feuer oder Zerstörung hin.

Ebenso kritisch wichtig ist ein Auszug aus dem einheitlichen Register der vorgerichtlichen Ermittlungen (ERDR), der die Tatsache des Beschusses bestätigt. Zusätzlich können Gutachten der Industrie- und Handelskammer und andere Dokumente erforderlich sein, die die Tatsache und die Gründe für die Zerstörung des Eigentums bestätigen. Ohne dieses Dokumentenpaket kann die Steuerbehörde die Anerkennung der Ausgaben als begründet ablehnen.

Internationales Register der Verluste und die App „Diia“

Neben der steuerlichen Abschreibung haben Unternehmen und Bürger die Möglichkeit, die Zerstörung zur Erlangung staatlicher Entschädigung zu dokumentieren. Im Jahr 2026 wurde der Mechanismus der Interaktion mit dem Staat digitaler. Der Staat bietet an, Meldungen über beschädigtes Eigentum über die Mobil-App „Diia“ einzureichen. Die über die App eingegebenen Daten gelangen in das Internationale Register der Verluste, was der erste Schritt zu einer möglichen zukünftigen Rückerstattung der Mittel ist.