Die Staatliche Steuerverwaltung (GNS) der Ukraine hat die Bedingungen für die Gewährung von Steuervergünstigungen für Unternehmer geklärt, die an die Front geschickt wurden. Laut Informationen, die von RBC-Ukraine veröffentlicht wurden, haben natürliche Personen, die als Unternehmer (FOP) tätig sind, sowie Personen, die eine unabhängige berufliche Tätigkeit ausüben und im Rahmen der Mobilisierung eingezogen wurden oder einen Vertrag über den Militärdienst abgeschlossen haben, Anspruch auf Steuerbefreiung.

Schlüsselbedingungen für die Gewährung der Vergünstigung

Hauptvoraussetzung für den Status als Begünstigter ist, dass die Registrierung als Unternehmer oder Selbstständiger vor dem Zeitpunkt der Einberufung oder des Vertragsabschlusses erfolgen muss. Wenn der Status erst nach der Versetzung an die Front erworben wurde, gilt die Vergünstigung nicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steueramnestie auch in schwierigen Fällen gilt:

  • Wenn der Unternehmer Angestellte hat.
  • Wenn das Unternehmen während des Dienstes des Eigentümers weiterhin Einnahmen generiert.

Geltungsdauer der Befreiung

Die Befreiung von steuerlichen Verpflichtungen gilt für die gesamte Dauer des Militärdienstes, jedoch nicht vor dem 24. Februar 2022. Der Zeitraum der begünstigten Besteuerung wird streng nach Monaten berechnet:

  • Beginn: ab dem 1. des Monats, in dem die Person eingezogen wurde oder den Vertrag unterzeichnet hat.
  • Ende: bis zum letzten Tag des Monats, in dem die Demobilisierung stattgefunden hat.

Wie man die Vergünstigung beantragt

Um die Steuerferien zu aktivieren, muss man sich an die Steuerverwaltung am Ort der Registrierung wenden. Als Nachweis des Status als Beschützer ist eine Kopie des Militärscheins oder eines anderen Dokuments vorzulegen, das die Einberufung während der Mobilisierung bestätigt.

Falls in der Datenbank der Aufsichtsbehörde keine Informationen über die Mobilisierung oder den Vertragsabschluss vorliegen, kann anstelle des Militärscheins eine Kopie des Vertrags selbst eingereicht werden.

Unterstützung durch das Finanzamt

Um unternehmerischen Beschützern zu helfen, haben die lokalen Behörden der GNS spezielle temporäre Arbeitsgruppen eingerichtet. Für Beratungen funktionieren zudem separate Hotlines.

Zur Erinnerung: Die Steuerberichterstattung für diese Kategorie von Steuerzahlern wird sich in Zukunft ändern. Ab dem 1. August 2026 plant das Finanzministerium die Einführung neuer Berechnungsformulare für die Einkommensteuer, die Kriegssteuer und den allgemeinen sozialen Beitrag. FOPs und „Unabhängige' werden von der derzeitigen monatlichen auf eine vierteljährliche Berichterstattung umstellen.