Die Plattform Twitch und deren Mutterkonzern Amazon stehen vor einer Sammelklage, in der ihnen vorgeworfen wird, Inhalte von Streamern und Videoaufnahmen der Plattform für das Training generativer KI-Modelle verwendet zu haben. Laut den Klägern hat der Tech-Riese die Streams der Creator ohne vorherige Genehmigung, ohne rechtliche Lizenzvereinbarungen und ohne jegliche Vergütung gesammelt und genutzt. Auslöser des Verfahrens ist eine Klage des Content-Creators Warren Pandishia, der als Vertreter einer Gruppe von Autoren auftritt, die sich in der Sammelklage zusammengeschlossen haben.

Im Kern der Vorwürfe: lizenzlos gesammelte Inhalte

In den Klageschriften wird behauptet, dass die Massenbeschaffung und Nutzung der Streams für Zwecke des Machine Learning bereits 2024 begann. Zentrales Element der Klage ist das Fehlen einer ausdrücklichen Zustimmung der Autoren: Den Klägern zufolge wurden weder Lizenzverträge noch Genehmigungsanfragen gestellt, und die Inhalte wurden standardmäßig in die Verarbeitung übernommen. Das bedeutet aus Sicht der Creator, dass ihr kreatives Material faktisch als Rohstoff für das Training von Modellen genutzt wurde, ohne dass sie davon wussten und ohne jegliche finanzielle Beteiligung an den Ergebnissen.

Opt-out-Mechanik und die öffentliche Position von Twitch

Die Situation verschärfte sich vor dem Hintergrund der Einführung einer Opt-out-Funktion auf der Plattform, mit der Autoren manuell untersagen können, dass ihr Kanal zu Trainingszwecken verwendet wird. Twitchs Chief Product Officer Mike Minton verteidigte genau diese Mechanik zuvor offen und erklärte, dass bei einem alternativen Opt-in-Format, bei dem die Zustimmung ausdrücklich erteilt werden muss, freiwillig niemand zustimmen würde. Damit hat das Unternehmen faktisch ein Modell des „stillen Einverständnisses per Default mit Widerspruchsrecht“ verankert, das die Kläger für rechtlich und ethisch unzulässig halten.

Widersprüchliche Angaben

Hier stoßen zwei Versionen direkt aufeinander. Twitch und Amazon betrachten Opt-out als ausreichenden und angemessenen Mechanismus: Das Unternehmen ist der Auffassung, den Autoren ein Kontrollinstrument bereitgestellt zu haben, und ein Wechsel zu Opt-in würde die Nutzung der Inhalte aufgrund massenhafter Ablehnungen unmöglich machen. Die Kläger behaupten demgegenüber, dass Opt-out keine Zustimmung darstellt: Ihrer Version zufolge erfordert eine rechtmäßige Nutzung gerade eine aktive, informierte Erlaubnis (Opt-in), und das „stille“ Einbeziehen der Inhalte in das Training seit 2024 ohne Lizenzen und Vergütung sei ein Verstoß gegen die Rechte der Creator. Der Unterschied zwischen den Versionen liegt darin, was als zulässige Grundlage für die Nutzung fremder Inhalte im Machine Learning gilt, und genau auf dieser Frage wird die gerichtliche Argumentation aufbauen.

Was die Creator verlangen und welche Folgen möglich sind

Die Kläger bitten das Gericht, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die die Nutzung ihrer Inhalte untersagt, sowie eine Entschädigung für erlittene Schäden und die Rückgabe des unrechtmäßig erzielten Gewinns. Sollte das Gericht die Seite der Creator unterstützen, könnte dies Twitch und Amazon dazu zwingen, das gesamte Modell der Verarbeitung von Nutzerinhalten im KI-Kontext zu überdenken – von den Formulierungen der Nutzungsbedingungen bis hin zur Logik der Datenerfassung für das Training. Für die breitere Streaming- und Generative-KI-Branche wird das Ergebnis des Verfahrens ein wichtiger Präzedenzfall sein: Er wird bestimmen, ob ein „Widerspruchsrecht“ ausreicht oder ob für die Nutzung fremder Streams im Machine Learning stets eine ausdrückliche vorherige Zustimmung erforderlich ist.