US-Präsident Donald Trump erklärte gegenüber Journalisten, dass die Ukraine eine Lizenz für die Produktion von Raketen für das Patriot-Luftabwehrsystem erhalten wird. Laut RBC-Ukraine geht es dabei jedoch ausschließlich um eine weniger fortschrittliche Version der Waffe und nicht um die modernsten Abfangraketen, die derzeit bei den Luftabwehrsystemen der USA und ihrer Verbündeten im Einsatz sind. Einen konkreten Zeitrahmen für die endgültige Entscheidung über die Lizenzübertragung nannte der Weiße Haus-Chef nicht.
Hintergrund der Aussage: von den Verhandlungen zur öffentlichen Bestätigung
Die Frage der Lizenzierung der Patriot-Produktion für die Ukraine war in den vergangenen Monaten eines der zentralen Themen in den bilateralen Gesprächen zwischen Washington und Kiew. Bereits am 2. September bestätigte US-Außenminister Marco Rubio öffentlich, dass die amerikanische Seite aktive Verhandlungen mit Kiew über die Vergabe von Lizenzen für die Produktion von Raketen für Patriot-Systeme führe. Die Aussage Trumps, die etwa zwei Wochen nach Rubios Worten erfolgte, lässt sich daher als Eskalation der Washingtoner Position werten: von „wir verhandeln“ zu „die Ukraine erhält eine Lizenz“, albeit mit dem Vorbehalt hinsichtlich der Waffenversion.
Warum die Lizenzübertragung stockt: die Position der Rüstungskonzerne
Bereits im August hatte der ehemalige Sonderbeauftragte des US-Präsidenten für die Ukraine, Keith Kellogg, die Gründe für die Verzögerung des Prozesses erläutert. Laut seinen Aussagen sprechen sich die Rüstungsunternehmen selbst, vor allem Lockheed Martin, gegen die Übertragung vollständiger Lizenzrechte aus, da sie eine Verlust der Kontrolle über ihre eigenen Technologien fürchten. Genau dieser Faktor – und nicht geopolitische oder diplomatische Erwägungen – nannte Kellogg als das Haupthindernis auf dem Weg zur vollständigen Lizenzierung der Patriot-Produktion auf ukrainischem Gebiet.
Der Kompromissvorschlag: PAC-3 ACE und PAC-2 GEM-T
Anfang September teilte Trump eine Publikation eines US-Mediums, in der ein möglicher Kompromissvorschlag unterbreitet wurde. Die Autoren schlugen vor, der Ukraine nicht die Produktion der modernsten Version der Abfangraketen, sondern zweier alternativer Rakettentypen zu gestatten. Die erste Variante – PAC-3 Adapted Capability Effector (ACE) – ist ein kostengünstigerer Abfangkörper von Lockheed Martin. Die zweite – PAC-2 GEM-T – ist die älteste Rakete von Raytheon, die laut vorliegenden Informationen bereits für die Ukraine in einem Werk in Deutschland produziert werden soll. Offenbar ist einer dieser beiden Typen in Trumps Aussage zur „weniger fortschrittlichen Version“ gemeint.
Widersprüchliche Angaben
Zwischen den verschiedenen ukrainischen Medien, die Trumps Aussage übernahmen, bestehen Unterschiede in der Formulierung. RBC-Ukraine und NV.ua interpretieren die Worte des Präsidenten als direkte Bestätigung: „Die Ukraine erhält eine Lizenz“. Das Wirtschaftsmedium Delo.ua verwendet im Titel hingegen eine vorsichtigere Konstruktion – „Trump lässt die Möglichkeit einer Übertragung zu“. Zudem wird in keiner der Quellen ein exaktes Zitat Trumps mit Angabe des konkreten Rakettentyps, auf den sich die zugesicherte Lizenz bezieht, zitiert. Das Fehlen zeitlicher Rahmen und der Bezug zu einem bestimmten Abfangraketentyp lassen Raum für Interpretationen: Handelt es sich bei der Aussage um eine endgültige politische Entscheidung oder um ein Zwischensignal der Bereitschaft Washingtons zu einem Kompromiss?
Wie auch immer, die öffentliche Bestätigung durch den amtierenden US-Präsidenten, selbst in vorbehaltlicher Form, markiert einen Wendepunkt in der Debatte über die Lokalisierung der Luftabwehrproduktion auf ukrainischem Gebiet. Die endgültigen Lizenzparameter – Rakettentyp, Produktionsvolumen, Bedingungen des geistigen Eigentums – bleiben Stand 14. September 2026 Gegenstand geschlossener Verhandlungen zwischen Washington, Kiew und den betroffenen Rüstungsauftragsgebern.