Ergebnisse der Wahl und Amtsantritt

Am 11. August 2026 beendete die Ungarische Nationalversammlung das Verfahren zur Wahl eines neuen Staatsoberhaupts. Die Kandidatur des 73-jährigen Juristen und ehemaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, András Bákó, wurde von 140 Abgeordneten von 199 Anwesenden unterstützt. Für den Sieg waren 133 Stimmen erforderlich. Der Amtsantritt des neuen Präsidenten ist für den 19. August 2026 geplant. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Amt des Staatsoberhaupts von der Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthofer wahrgenommen.

Politischer Kontext und Nominierung

Die Kandidatur von András Bákó wurde von der regierenden Partei „Tisza' unter Führung von Ministerpräsident Péter Magyar vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte vor dem Hintergrund der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit des vorherigen Präsidenten Tamás Suiók im Juli 2026, was durch die Annahme von Verfassungsänderungen ermöglicht wurde. Die regierende Fraktion erklärt, dass die Ernennung eines unabhängigen Juristen die Rolle des Präsidentenamtes als verfassungsmäßiges Gegengewicht zur Exekutive stärken werde.

Biografie und juristischer Hintergrund

András Bákó verfügt über erhebliche internationale Erfahrung: Von 1991 bis 2008 bekleidete er das Amt eines Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Auf nationaler Ebene leitete er den Obersten Gerichtshof Ungarns ab 2009, jedoch wurden seine Befugnisse 2011 im Rahmen einer Justizreform vorzeitig beendet. Später stellte der EGMR fest, dass bei der Absetzung von Bákó seine Rechte verletzt wurden.

Kontroverse Aspekte

Das Wahlverfahren löste eine scharfe Reaktion im politischen Spektrum Ungarns aus. Die Oppositionspartei „Fidesz' boykottierte die Abstimmung und erklärte, dass die vorherigen Gesetzesänderungen der institutionellen Praxis und demokratischen Normen widersprechen. Gleichzeitig besteht die regierende Koalition auf der Rechtmäßigkeit des Verfahrens und der Notwendigkeit, die höchsten Staatsämter gemäß dem aktuellen Grundgesetz zu besetzen.

Befugnisse des Staatsoberhaupts

Entsprechend dem verfassungsmäßigen Modell Ungarns ist das Land eine parlamentarische Republik, in der der Präsident vorwiegend zeremonielle und repräsentative Funktionen innehat. Die Exekutivgewalt liegt beim Kabinett. Dennoch wird der Präsident für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und verfügt über ein Recht auf rechtliches Veto sowie das Recht, Gesetzentwürfe zur Prüfung ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz an den Verfassungsgerichtshof zu überweisen.