In der Ukraine gibt es keine einheitliche bundesweite Liste öffentlicher Orte, an denen Hundehalter mit ihren Tieren nicht erscheinen dürfen. Dies erklärte der Jurist Jewheni Bulymenko in einem Kommentar gegenüber der Ausgabe RBC-Ukraine. Nach seinen Worten werden konkrete Einschränkungen von den lokalen Selbstverwaltungsorganen festgelegt, weshalb die Regeln von Stadt zu Stadt erheblich variieren können. Das bedeutet, dass etwas, das in einer Ortschaft zulässig ist, in einer anderen eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen kann.

Rechtsgrundlage: Was sagt das Gesetz

Das zentrale Dokument, das die Beziehungen zwischen Tierhaltern und der Gesellschaft regelt, ist das Gesetz der Ukraine „Über den Schutz von Tieren vor Misshandlung“. Es verpflichtet die Halter von Haustieren, die sanitären und hygienischen Normen sowie die Regeln des Zusammenlebens mit anderen Menschen einzuhalten. Allerdings, so betonte Bulymenko, existiert in der Ukraine kein einheitlicher Rechtsakt, der zentralisiert eine Liste öffentlicher Orte festlegt, an denen der Zutritt mit Tieren verboten ist. Genau diese Funktion haben die örtlichen Räte und Stadthauptverwaltungen übernommen.

Besonderheiten der Regeln in Kiew

In der Hauptstadt gelten separate Regeln für die Haltung von Hunden und Katzen, die vom Kiewer Stadtrat gebilligt wurden. Gemäß diesen Rechtsakten ist es nicht erlaubt, Tiere – mit Ausnahme von Blindenführhunden, die Menschen mit Sehbehinderungen begleiten – in eine Reihe öffentlicher Orte mitzunehmen; die Liste ist im lokalen Dokument festgelegt. Darüber hinaus legen die Regeln Pflichten für die Halter fest: gefährliche Handlungen des Tieres gegenüber Menschen, anderen Tieren oder Eigentum verhindern; die sanitären und hygienischen Normen sowie die öffentliche Ordnung einhalten; ein unkontrolliertes Verlassen des Haltegeländes durch den Hund nicht zulassen.

Bußgelder und verwaltungsrechtliche Verantwortung

Für Verstöße gegen die Regeln zur Haltung von Hunden und Katzen ist eine Verantwortung gemäß Artikel 154 des Kodexes der Ukraine über Verwaltungsdelikte vorgesehen. Für die Haltung von Tieren an verbotenen Orten, das Ausführen ohne Leine und Maulkorb in den vorgesehenen Fällen, das Ausführen an nicht zugewiesenen Orten oder die Nichtbeseitigung von Exkrementen droht dem Halter eine Verwarnung oder ein Bußgeld in Höhe von 170 bis 340 Hrywnja. Bei einem erneuten Verstoß innerhalb eines Jahres steigt der Bußgeldbetrag für Bürger auf 340–510 Hrywnja. Die schwerwiegendsten Folgen treten ein, wenn der Verstoß der Gesundheit einer Person oder ihrem Eigentum Schaden zugefügt hat: In diesem Fall beträgt das Bußgeld 1700 bis 3400 Hrywnja, und es ist auch eine Einziehung des Tieres möglich.

Praktische Empfehlung

Der Jurist rät Hundehaltern, vor dem Besuch eines Ladens, Cafés, Parks oder eines anderen öffentlichen Ortes die Regeln zu prüfen, die genau in ihrer Ortschaft gelten. Da es keine einheitliche landesweite Liste gibt, reicht es nicht aus, sich ausschließlich auf „allgemeine“ Vorstellungen über die Zulässigkeit des Aufenthalts eines Hundes im öffentlichen Raum zu verlassen. Die Klärung der aktuellen Normen im örtlichen Rat oder auf der Website der Stadthauptverwaltung ermöglicht es, unerwünschte Bußgelder und Konflikte zu vermeiden.

Widersprüchliche Angaben

Im Kontext der Diskussion über die Haltung der Gesellschaft zu Tieren in öffentlichen Räumen wird in der Quelle ein kürzlicher Vorfall in Iwano-Frankowsk erwähnt, bei dem im Netz ein Video verbreitet wurde, auf dem Mitarbeiter der „Nowa Poshta“ einen streunenden Hund mit einem Besen bei heißem Wetter auf die Straße trieben. Das Unternehmen erklärte die Entlassung der beteiligten Mitarbeiter, jedoch wurde diese Information zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht unabhängig bestätigt. Somit bleibt die Version des Arbeitgebers über die ergriffenen Personalmaßnahmen unverifiziert, und der Leser sollte dieser Tatsache mit Vorsicht begegnen.