Dekret zur Übernahme der Aufgaben

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat das Dekret Nr. 946/2026 unterzeichnet, mit dem er Anton Kowalskyj, der zuvor den Posten des Leiters der Oblaststaatsanwaltschaft Chmelnyzkyj innehatte, mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Generalstaatsanwalts betraute. Das Dokument ist mit dem 17. September 2026 datiert, wie RBC-Ukraine berichtet. Im Text des Dekrets heißt es wörtlich: „Kowalskyj Anton Anatoljewitsch mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Generalstaatsanwalts betrauen“.

Die Entscheidung wurde auf Grundlage von Artikel 11, Absatz 2 des Gesetzes der Ukraine „Über den Rechtsstatus des Kriegszustands“ getroffen, was die besondere Reihenfolge der Personalentscheidungen im Justizsystem während des geltenden Kriegszustands widerspiegelt.

Wer ist Anton Kowalskyj

Anton Kowalskyj wurde am 12. Mai 1984 in Winniza geboren. 2011 schloss er die Nationale Akademie der Staatsanwaltschaft der Ukraine mit dem Fach „Rechtswissenschaft“ ab und begann im selben Jahr seine Tätigkeit in den Organen der Staatsanwaltschaft.

Karriereverlauf

In zehn Jahren durchlief Kowalskyj den Weg vom Ermittler zum Leiter einer Oblaststaatsanwaltschaft. Von September 2020 bis Oktober 2021 bekleidete er das Amt des Stellvertreters des Leiters der Oblaststaatsanwaltschaft Winniza, ab November 2021 leitete er die Oblaststaatsanwaltschaft Tscherniwzi und ab dem 1. Juli 2025 die Oblaststaatsanwaltschaft Chmelnyzkyj – in dieser Funktion befand er sich bis zu seiner heutigen Ernennung.

Kontext: Rücktritt von Krawtschenko

Die Ernennung Kowalskyjs erfolgte vor dem Hintergrund des Rücktritts des bisherigen Generalstaatsanwalts Ruslan Krawtschenko. Selenskyj bestätigte die Entlassung Krawtschenkos per entsprechendem Dekret vom 15. September 2026, und die Werchowna Rada billigte seinen Rücktritt mit 317 Stimmen der Volksabgeordneten. Dem Skandal ging das von NABU und SAP durchgeführte Ermittlungsverfahren „Karthago“ voraus, nach dem Krawtschenko zunächst seinen Rücktritt einreichte und anschließend dem NABU-Direktor Semen Krywonos einen Verdacht zusprach. Vor der Abstimmung der Rada verließ Krawtschenko das Land.

Widersprüchliche Angaben

Hier liegt ein Unterschied in den Darstellungen der beteiligten Seiten vor. Krawtschenko erklärte öffentlich, dem NABU-Direktor Semen Krywonos einen Verdacht zuzusprechen, doch im Büro des Generalstaatsanwalts hieß es, dieser „Verdacht“ habe keinen juristischen Sinn. Somit interpretiert eine Seite die Handlung als formelle Verdachtsanzeige, die andere als eine Aussage ohne rechtliche Konsequenzen; eine einheitliche rechtliche Qualifikation dieses Schritts ist in offenen Quellen nicht zu finden.