Für viele Ukrainer, deren Rentenleistungen auf einem bescheidenen Niveau bleiben, ist jede zusätzliche finanzielle Unterstützung von entscheidender Bedeutung. Der Rentenfonds der Ukraine (PFU) hat die Bedingungen für eine erhebliche Rentenzuschlag für Personen geklärt, die arbeitsunfähige Angehörige unterhalten. Im Jahr 2026 kann die Höhe solcher Zahlungen fast 1300 Hrywnja erreichen.
Wer hat Anspruch auf die Zahlung
Laut Informationen des Fonds betrifft die Erhöhung der Zahlungen Militärentner, deren Familienmitglieder arbeitsunfähig geworden sind. Das Recht auf den Zuschlag entsteht jedoch nur, wenn drei Schlüsselbedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Der Rentner muss arbeitsunfähige Angehörige (Kinder oder andere Verwandte) unterhalten.
- Der Verwandte, für den der Zuschlag beantragt wird, darf keine eigene Rente, staatliche Hilfe bei Behinderung oder Kindergeld für alleinerziehende Mütter erhalten.
- Der Rentner muss bestätigen, dass er nicht arbeitet und keinen Dienst leistet.
Ein wichtiger Aspekt ist die Situation, in der zwei oder mehr Rentner in einer Familie leben, die sich um einen arbeitsunfähigen Angehörigen kümmern. In diesem Fall wird der Zuschlag nur an einen von ihnen ausgezahlt, nach deren eigenem Wunsch.
Höhe des Zuschlags im Jahr 2026
Der Zuschlag für minderjährige Kinder und andere Unterhaltsberechtigte wird als die Hälfte des Minimums für arbeitsunfähige Personen berechnet. Für das Jahr 2026 beträgt dieser Betrag 1297,5 Hrywnja. Der Zuschlag wird individuell für jedes Familienmitglied festgelegt, das vom Rentner unterhalten wird.
Wie man die Zahlung beantragt
Der Rentenfonds betont, dass dieser Zuschlag nicht automatisch gutgeschrieben wird. Bürger, die die Kriterien erfüllen, müssen sich persönlich mit einer Erklärung an eine Zweigstelle des PFU wenden. Zum Dokumentenpaket müssen unbedingt folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Reisepass des Antragstellers.
- Dokumente, die die Verwandtschaft zum arbeitsunfähigen Angehörigen bestätigen.
- Nachweise über den gemeinsamen Wohnsitz.
- Beweise für die tatsächliche Unterhaltung des Angehörigen.
Zur Erinnerung: Die Mindestrente für Veteranen von Kampfhandlungen (UBD) im Jahr 2026 darf nicht unter 6197 Hrywnja liegen. Für Personen mit Behinderung ist ein noch höherer Mindestgrenzwert festgelegt, und für ukrainische Verteidiger sind andere Arten von Zuschlägen vorgesehen.