Hilfe von UN und Rotem Kreuz gilt nicht als Einkommen: Wann Zahlungen die Rente nicht beeinflussen
Die Anwältin Jelena Woronkowa erklärte, dass wohltätige Hilfe von der UN und internationalen Fonds nicht zum Jahreseinkommen zählt und bei Erfüllung von zwei Bedingungen die Sozialleistungen nicht beeinflusst.
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