Der Preis der Bürgschaft: Was dem Bürgen nach Art. 180 StPO im Fall Mudra wirklich droht
Das Gesuch des Rabbiners Markowitsch um Bürgschaft für die ehemalige stellvertretende Leiterin des Präsidialamts Mudra beim HAKG hat die Grenzen des Art. 180 StPO offenbart: Die maximale Geldstrafe des Bürgen in einem Korruptionsfall übersteigt nicht 150.000 Hrywnia, und eine strafrechtliche Verantwortung des Bürgen für die Flucht des Verdächtigen ist nicht vorgesehen.
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