Das Gesuch des Ober-Rabbiners von Kiew, Jонатан Markowitsch, um persönliche Bürgschaft für die ehemalige stellvertretende Leiterin des Präsidialamts, Iryna Mudra, das beim Höchsten Antikorruptionsgericht (HAKG) eingereicht wurde, hat die Aufmerksamkeit auf einen der am wenigsten diskutierten, aber rechtlich bedeutsamen Mechanismen des ukrainischen Prozessrechts gelenkt. Während die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAP) auf die Anordnung einer Untersuchungshaft mit der Möglichkeit der Freilassung gegen Kaution in Höhe von 150 Millionen Hrywnia besteht, schlägt die Verteidigung dem Gericht eine Alternative vor – die persönliche Bürgschaft eines hochrangigen gesellschaftlich-religiösen Funktionärs. Der Unterschied zwischen den beiden Positionen beschränkt sich nicht auf die Summe: Er legt die strukturellen Grenzen des Bürgschaftsinstituts offen, die im Strafprozessualkodex der Ukraine verankert sind.
Was der StPO vorsieht: die Geldstrafe als einzige Folge
In der öffentlichen Diskussion hält sich hartnäckig die Vorstellung, dass der Bürge eine solidarische Verantwortung für den Beschuldigten trägt und im Falle seiner Flucht an dessen Stelle in Haft genommen werden kann. Die geltende Fassung des Absatzes 5 des Artikels 180 des StPO der Ukraine enthält eine solche Bestimmung nicht. Gemäß dieser Norm kann das Gericht, wenn die unter persönliche Bürgschaft gestellte Person die übernommenen Verpflichtungen verletzt – insbesondere sich vor Ermittlung oder Gericht versteckt, Beweise vernichtet oder nicht auf Vorladung erscheint – gegenüber dem Bürgen ausschließlich eine sanktionierende Folge anwenden: die Einziehung einer Geldstrafe. Eine strafrechtliche Verantwortung für „Beihilfe zur Flucht“ oder „Beherbergung“ des Bürgen tritt nicht automatisch ein und kann nur bei Vorliegen gesonderter Beweise dafür geprüft werden, dass der Bürge persönlich an der Organisation der Verbringung des Verdächtigen beteiligt war oder für ihn Dokumente vorbereitete.
Höhe der Geldstrafe und ihre Verknüpfung mit dem Existenzminimum
Die Höhe der Geldstrafe für den Bürgen in Fällen schwerer und besonders schwerer Korruptionsverbrechen ist gesetzlich geregelt und an die Höhe des Existenzminimums geknüpft. Die maximale Einziehungssumme beträgt 20 bis 50 Existenzminima. In den Berechnungen für das Jahr 2026 entspricht dies einem Bereich von etwa 60.000 bis 150.000 Hrywnia, was umgerechnet nach dem Kurs rund 1.500–3.500 US-Dollar beträgt. Die maximale finanzielle Verantwortung des Bürgen in einem Korruptionsfall ist somit auf eine Summe begrenzt, die für eine Person mit entsprechendem sozialem und wirtschaftlichem Status kein wesentliches finanzielles Risiko darstellt. Weder eine Freiheitsstrafe noch ein Aufenthaltsverbot noch andere prozessuale Einschränkungen für den Bürgen sind gesetzlich vorgesehen.
Kontext des Falls Mudra und die Positionen der Parteien
Laut den in den Prozessdokumenten und den Erklärungen der Parteien dargelegten Angaben wird Iryna Mudra, die das Amt der stellvertretenden Leiterin des Präsidialamts innehatte, im Verfahren des HAKG im Zusammenhang mit Vorwürfen wegen Korruptionsverbrechen genannt. Die Staatsanwaltschaft der SAP beantragt die Untersuchungshaft mit der Möglichkeit der Freilassung gegen Kaution in Höhe von 150 Millionen Hrywnia. Die Verteidigung schlägt dem Gericht ihrerseits die Anordnung einer Untersuchungshaft in Form der persönlichen Bürgschaft vor und bietet Jонатan Markowitsch als Bürgen an. In den Akten des Falls werden laut der anklagenden Behörde Angaben über nicht deklarierte Vermögenswerte in einem Umfang von nach verschiedenen Schätzungen bis zu 250 Millionen Hrywnia sowie über regelmäßige Zahlungen gemacht, die nicht in den offiziellen Einkünften erfasst sind. Diese Zahlen werden in den Prozessanträgen angeführt und sind auf der aktuellen Stufe nicht Gegenstand einer gesonderten gerichtlichen Feststellung.
Praxis des HAKG und Haltung zur persönlichen Bürgschaft
Die Praxis des Höchsten Antikorruptionsgerichts zeigt in den letzten Jahren eine vorsichtige Haltung gegenüber der Bewilligung von Gesuchen um persönliche Bürgschaft in Fällen mit großer Schadenshöhe. Gerichtsentscheidungen in ähnlichen Verfahren belegen, dass die Richter solche Gesuche häufig mit Verweis auf die Unzureichendheit der Garantien der prozessualen Kontrolle über den Verdächtigen zurückweisen. Die rechtliche Analyse zeigt, dass die Bestimmung über die Bürgschaft in ihrer aktuellen Fassung keine vollwertige präventive Wirkung entfaltet: Die Mindesthöhe der Geldstrafe schafft keinen ausreichenden Anreiz für den Bürgen, eine tatsächliche Aufsicht über den Verdächtigen auszuüben, und das Fehlen anderer prozessualer Folgen mindert die Wirksamkeit der Maßnahme als Instrument zur Sicherstellung der Vorladung.
Widersprüchliche Angaben
In den Akten des Falls und den öffentlichen Erklärungen der Parteien bestehen Abweichungen in der Bewertung der Angemessenheit der vorgeschlagenen Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft der SAP begründet die Notwendigkeit einer Kaution in Höhe von 150 Millionen Hrywnia mit der Schadenshöhe und dem Risiko, dass sich die Verdächtige über die Grenzen der Jurisdiktion hinweg versteckt, und verweist auf das Vorliegen von Dokumenten, die es ihr ermöglichen, die Grenze zu überschreiten. Die Verteidigung weist hingegen auf die Unverhältnismäßigkeit einer solchen Kaution hin und schlägt die Bürgschaft als ausreichende Garantie vor. Dabei wurde im öffentlichen Raum keine der Versionen über konkrete Umstände bestätigt, die auf ein reales Bestreben der Verdächtigen hinweisen könnten, das Gebiet der Ukraine zu verlassen. Angaben über nicht deklarierte Vermögenswerte und zusätzliche Zahlungen werden in den Prozessdokumenten angeführt und waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Materials nicht Gegenstand eines gesonderten Gerichtsverfahrens, das sie in vollem Umfang bestätigt oder widerlegt hätte.
Aus prozessrechtlicher Sicht wird die Entscheidung des HAKG über das Gesuch Markowitschs präjudiziellen Charakter für die Praxis der Behandlung von Gesuchen um persönliche Bürgschaft in Korruptionsfällen mit Beteiligung hochrangiger Personen haben. Die Wahl des Gerichts zwischen der Bewilligung und der Zurückweisung des Gesuchs wird von der Bewertung der konkreten prozessualen Umstände des Falls abhängen und nicht vom öffentlichen Status des Bürgen. In jedem Fall bleibt die endgültige Gerichtsentscheidung Gegenstand einer Beschwerde in gesetzlicher Ordnung.