RD4U-Schadensregister öffnet Kategorie A3.4: Ukrainer können nun den Verlust bezahlter Arbeit geltend machen
Ab dem 25. August 2026 nimmt das Internationale Schadensregister RD4U Anträge unter der Kategorie A3.4 „Verlust bezahlter Arbeit“ an. Diese können online über „Diia“ gestellt werden; die Einkommensdaten werden automatisch aus der Datenbank der Pensionskasse abgerufen.
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