Das Internationale Schadensregister für Schäden durch die bewaffnete Aggression Russlands gegen die Ukraine (RD4U) hat die Liste der Antragsgründe erweitert. Ab dem 25. August 2026 ist im Register die neue Kategorie A3.4 „Verlust bezahlter Arbeit“ in Kraft getreten. Dies teilte Jelena Schuljak, Vorsitzende des Ausschusses der Werchowna Rada für Staatsorganisation, kommunale Selbstverwaltung, regionale Entwicklung und Stadtplanung, mit, wie RBC-Ukraine berichtet. Ihren Worten zufolge ist dies ein weiterer Schritt im Mechanismus der Feststellung und anschließenden Einziehung von Reparationen von Russland.

Was nun unter Kategorie A3.4 geltend gemacht werden kann

Die neue Kategorie umfasst den Verlust von Einkommen, der mit dem tatsächlichen Verlust bezahlter Arbeit infolge der russischen Aggression zusammenhängt. Wie Schuljak präzisierte, können Anträge für nicht erhaltene Gehälter, Entschädigungen, Zulagen, Vergünstigungen und andere Einkommen gestellt werden. Wichtige methodische Anforderung: Der Betrag der Entschädigung muss als konkrete Größe ausgedrückt werden, die für einen bestimmten Zeitraum nicht erhalten wurde – beispielsweise für einen Monat oder ein Jahr. So erfasst das Register nicht die abstrakte Tatsache einer Kündigung, sondern einen messbaren finanziellen Schaden.

Wie man einen Antrag über „Diia“ stellt

Alle Anträge beim Internationalen Schadensregister werden ausschließlich in elektronischer Form angenommen – über das Webportal „Diia“. Der Antragsteller muss den entsprechenden Link aufrufen, die erforderlichen Angaben machen und Beweise für den Verlust bezahlter Arbeit beifügen. Die Abgeordnete betonte, dass der Prozess durch die Integration des Registers mit der Datenbank der Pensionskasse der Ukraine vereinfacht wurde: Die Beschäftigungshistorie und die Angaben zu erzielten Einkommen werden automatisch abgerufen, was die Belastung des Antragstellers verringert und das Risiko von Fehlern im Antrag reduziert.

Ein eigener Track für Unternehmer

Für natürliche Personen-Unternehmer (FOP), die infolge der Aggression Gewinne verloren haben, gilt eine separate Kategorie – A3.5 „Verlust des privaten Unternehmertums“. Das bedeutet, dass angestellte Arbeitnehmer und Unternehmensinhaber Anträge auf unterschiedlicher Grundlage stellen, was eine genauere Klassifizierung der Schadensart ermöglicht. Laut Schuljak sind im Internationalen Schadensregister derzeit insgesamt 30 Antragkategorien eröffnet, einschließlich sowohl immaterieller als auch materieller Gründe.

Wann die ersten Auszahlungen zu erwarten sind

Die Höhe der Entschädigungen für Geschädigte wird in naher Zukunft von einer speziellen Entschädigungskommission festgelegt, so Schuljak. Die ersten Auszahlungen werden nach der Einrichtung eines separaten Entschädigungsfonds erwartet. Die Antragstellung heute ist somit die Feststellung des Schadens für eine künftige Einziehung und keine sofortige Auszahlung.

Kontext: Erweiterung des Registers und Pläne der EU

Die Kategorie A3.4 setzt die Reihe von Register-Updates fort: Zuvor wurde die Annahme von Anträgen unter der Kategorie A1.2 – über die erzwungene Verlagerung aus der Ukraine – eröffnet. Parallel ist auf EU-Ebene geplant, bis Ende 2027 eine Behörde einzurichten, die die Höhe der Entschädigungen für Ukrainer für den durch die russische Aggression verursachten immateriellen Schaden festlegt. Experten und Amtsträger erinnern daran, dass jede Zerstörung und jeder Verlust rechtzeitig festgehalten werden muss, da die Vollständigkeit der Daten im Register unmittelbar auf das Gesamtvolumen der einzuziehenden Reparationen Einfluss hat.