Drei Kategorien von Ukrainern sind in der EU vorrangig von Abschiebung bedroht
Der EU-Rat hat drei Kategorien von Ukrainern definiert, die vorrangig aus dem Schengen-Raum ausgewiesen werden können: illegale Einreisen, Straftaten und Dokumentenfälschung. Der Status des vorübergehenden Schutzes bis 2028 schützt nicht vor diesen Maßnahmen.
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