Ab dem 22. Oktober 2026 bestätigen intern Verbrachte in der Ukraine ihren Status nicht mehr mit einer Bescheinigung, sondern mit einem Auszug aus der einheitlichen Datenbank: Was sich ändert
Ab dem 22. Oktober 2026 wird der Status als intern Verbrachter in der Ukraine mit einem Auszug aus der Einheitlichen Informationsdatenbank und nicht mehr mit einer papierbasierten Bescheinigung bestätigt. Bis zu diesem Datum behält das geltende Dokument seine Gültigkeit, und die genaue Reihenfolge zur Erlangung des Auszugs wird vom Kabinett festgelegt.
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