Ab dem 22. Oktober 2026 tritt in der Ukraine eine grundlegende Änderung in der Bestätigung des Statuses als intern verbrachtes Person in Kraft. Anstelle der gewohnten papierbasierten Bescheinigung über die Registrierung wird zum Hauptdokument ein Auszug aus der Einheitlichen Informationsdatenbank über intern verbrachte Personen. Dies berichtet RBC-Ukraine unter Berufung auf das ukrainische Gesetz Nr. 4924-IX „Über die Sicherung der Rechte und Freiheiten verbrachter Personen“. Bis zu diesem Datum behält das geltende Dokument des intern Verbrachten seine volle rechtliche Gültigkeit, und für die Vertriebenen ändert sich faktisch nichts.
Von der papierbasierten Bescheinigung zum digitalen Auszug
Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass der Status als intern Verbrachter nicht mehr mit der gewohnten papierbasierten Bescheinigung, sondern mit einem Auszug aus der Einheitlichen Informationsdatenbank über intern verbrachte Personen bestätigt wird. Dabei hat der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt, dass die papierbasierte und die elektronische Version des Auszugs dieselbe rechtliche Gültigkeit besitzen. Das bedeutet, dass der Vertriebene das Dokument sowohl in gewöhnlicher gedruckter Form als auch in digitaler Form erhalten kann – nach eigenem Wunsch und je nach Situation. Dieser Ansatz soll die Interaktion der Bürger mit den staatlichen Behörden vereinfachen und bürokratische Hürden abbauen.
Was bis zum 22. Oktober geschieht
Bis zum 22. Oktober 2026 bleibt die tatsächliche Lage für intern verbrachte Personen unverändert. Die geltende Bescheinigung über die Registrierung bleibt weiterhin gültig, und alle Fragen zur Gewährung von Wohnhilfen und anderen sozialen Garantien werden durch das geltende Recht geregelt. So hat der ukrainische Rentenfonds bereits die Auszahlungstermine für intern Verbrachte im September 2026 genannt: Die Beträge bleiben unverändert, jedoch hat der Staat die Kontrolle über die Aktualität der Daten der Leistungsempfänger verstärkt. Der Übergangszeitraum schafft somit keinen „rechtlichen Vakuum“ für die Vertriebenen.
Untergesetzliche Erlasse: Der Umsetzungsmechanismus ist noch nicht festgelegt
Gegenwärtig muss der Kabinett der Ukraine seine eigenen normativen Rechtsakte an das neue Gesetz anpassen und den praktischen Mechanismus seiner Umsetzung festlegen. Erst nach Annahme der entsprechenden untergesetzlichen Erlasse wird die genaue Reihenfolge zur Erlangung des Auszugs aus der einheitlichen Datenbank, die Liste der befugten Behörden sowie der Handlungsablauf für die Vertriebenen bekannt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt empfehlen Experten, keine zusätzlichen Schritte zu unternehmen und die geltende Bescheinigung weiter zu nutzen.
Der breitere Kontext: Schutz der intern Verbrachten ab Herbst 2026
Die Änderung des Dokumentformats ist Teil eines breiteren Pakets von Gesetzesinitiativen, die dem Schutz der Rechte intern verbrachter Personen dienen. Laut dem Medium Minfin werden in der Ukraine ab Herbst 2026 auch Maßnahmen zum Schutz der intern Verbrachten vor rechtswidriger Vertreibung sowie die Aufhebung von Verzugszinsen auf Krediten für Vertriebene diskutiert. Die Gesamtheit dieser Änderungen bildet einen überarbeiteten rechtlichen Rahmen für die Kategorie der intern Verbrachten, der nach dem Willen der Gesetzgeber flexibler und digitaler werden soll.
Widersprüchliche Daten
In den vorliegenden Quellen wurden keine wesentlichen Widersprüche in Daten oder Zahlen festgestellt. Allerdings ist anzumerken, dass die genaue Reihenfolge zur Erlangung des Auszugs aus der einheitlichen Datenbank zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (13. September 2026) offiziell nicht festgelegt ist, da die untergesetzlichen Erlasse des Kabinetts noch nicht angenommen wurden. Somit bleiben konkrete praktische Details – die Erteilungsfristen, die Liste der für den Antrag erforderlichen Dokumente, die Liste der Ausgabestellen – bis zur Veröffentlichung der entsprechenden Rechtsakte unbekannt.