Fehler im Arbeitsbuch nehmen das Recht auf eine Bevorzugungspension nicht: Juristin erklärt, wie man die Dienstzeit ohne Eintragungen bestätigt
Die Juristin Aljona Tschmona erklärte, dass Fehler im Arbeitsbuch das Recht auf eine Bevorzugungspension nicht nehmen. Die Dienstzeit kann über eine Erläuterungsbescheinigung des Unternehmens, eine Bescheinigung OK-5 oder Zeugenaussagen bestätigt werden, selbst wenn der Arbeitgeber liquidiert wurde.
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