Die Ukraine bereitet sich auf den Übergang von der Schaffung der Rechtsgrundlage zum praktischen Start des Sondertribunals für das Verbrechen der russischen Aggression gegen die Ukraine vor. Dies erklärte der Pressesprecher des Außenministeriums der Ukraine, Georgij Tychyj, auf einem Briefing und betonte, dass die grundlegende Rechtsarchitektur bereits geschaffen sei und sich der Fokus im Jahr 2027 auf ihre konkrete Umsetzung richten müsse. Laut seinen Angaben führt die Abteilung für Völkerrecht des Außenministeriums unter der Leitung von Anton Korinewitsch die Arbeit in dieser Richtung durch.

Von der Rechtsarchitektur zur echten Gerechtigkeit: Kurs auf 2027

„2027 muss das Jahr des Übergangs von der Schaffung der Rechtsarchitektur – die in dieser Zeit geschaffen wurde – zur echten Gerechtigkeit werden“, erklärte Tychyj. Es geht um den operativen Start sowohl des Sondertribunals selbst als auch der Internationalen Entschädigungskommission für die Ukraine. Das Ministerium betont, dass Kiew derzeit mit den Hauptstädten der Partnerstaaten an der Abschluss der notwendigen innerstaatlichen Verfahren zur Teilnahme am Startmechanismus des Tribunals arbeitet. Grundlage bildet ein spezielles erweitertes Teilabkommen, das zuvor in Chișinău gebilligt und unterzeichnet wurde.

Internationale Beteiligung: 36 Staaten des Europarats und mehr

Stand September 2026 haben 36 Mitgliedstaaten des Europarats sowie die Europäische Union, Australien und Costa Rica ihre Absicht bekundet, dem Rahmen-Teilabkommen beizutreten. Vier Länder – Litauen, Estland, Norwegen und Schweden – haben die erforderlichen innerstaatlichen Verfahren bereits abgeschlossen. Die Ukraine muss ihrerseits das entsprechende Abkommen ebenfalls ratifizieren: Das Außenministerium hat das notwendige Dokumentenpaket für den Beitritt bereits vorbereitet und vorgelegt.

Finanzierungsmodell: realistischer und planbarer Haushalt

Parallel zu den juristischen Fragen arbeitet Kiew an der finanziellen Komponente des künftigen Instituts. Die Verhandlungen mit den Staaten, die Beiträge zum Haushalt des Europarats leisten, sowie mit den Niederlanden und der Europäischen Union laufen weiter. Das Außenministerium betont, dass der Haushalt des Tribunals realistisch und planbar sein, die Möglichkeit einer mehrjährigen Planung vorsehen und die besondere Lage der Ukraine als Opferstaat der Aggression berücksichtigen müsse. „Gegenwärtig wird an diesem Haushalt des Sondertribunals sehr praktische Arbeit geleistet“, merkte Tychyj an.

Persönelle Änderungen werden den Prozess nicht stoppen

Eine separate Frage auf dem Briefing betraf eine mögliche Pause bei der Schaffung des Tribunals nach dem Weggang von Iryna Mudyj, die sich lange mit der Frage der internationalen Verantwortung Russlands befasst hatte. Tychyj versicherte, dass es zu einer solchen Pause nicht kommen werde: Einen Teil der entsprechenden Funktionen übernehme die Abteilung für Völkerrecht des Außenministeriums. „Diese Arbeit geht weiter, und sie ist nicht auf bestimmte Personen konzentriert, sie ist letztlich systemisch“, betonte der Sprecher und fügte hinzu, dass die Ukraine diese Arbeit als Staat führe, weshalb personelle Umstellungen nicht zu einem Tempoverlust führen dürften.

Kontext: Entscheidung des Europarats und die Wahl Den Haags

Ein Schlüsselereignis im Verfahren zum Start des Tribunals war die Sitzung des Ministerkomitees des Europarats am 15. Mai, auf der die Entscheidung zum Mechanismus der Schaffung des Sondertribunals für das Verbrechen der russischen Aggression gegen die Ukraine gebilligt wurde. Der ukrainische Außenminister Andrij Sybyga erklärte, dass Kiew eine offizielle Bestätigung des Standorts des Tribunals erhalten habe: Die Niederlande bestätigten, dass es seinen Sitz in Den Haag haben wird.