Anfang August wurde am deutschen Flughafen „Leipzig/Halle' eine Drohne mit Sprengstoff am Rumpf eines ukrainischen Frachtflugzeugs vom Typ An-124 entdeckt. Im Rahmen einer gemeinsamen Analyse, die die US-Seite zusammen mit den deutschen Nachrichtendiensten durchführte, erwiesen sich sowohl die Bauart des Sprengkörpers als auch die Art des Sprengstoffs laut einem mit den Ermittlungen vertrauten US-Beamten als „typisch' für Muster, die vom Hauptgeheimdienst (GRU) Russlands verwendet werden. Damit entwickelte sich der Vorfall, der zunächst als lokale Bedrohung auf dem Flugfeld dargestellt wurde, zu einem Fall mit internationaler Resonanz und direkten – wenngleich von Moskau bestrittenen – Vorwürfen gegen die russischen Nachrichtendienste.

Gezielter Schlag auf den verwundbarsten Punkt

Die Geschichte um die Drohne in Leipzig wurde schrittweise aufgedeckt. In der Nacht zum 5. August wurde am Flughafen eine Drohne mit Sprengstoff in der Nähe des ukrainischen Frachtflugzeugs An-124 gesichtet, woraufhin der Flughafen seinen Betrieb vorübergehend einstellte. Später ergab sich laut Angaben der Zeitung Die Zeit, dass die FPV-Drohne genau den verwundbarsten Teil des Tragflügeltrags getroffen hatte – den Bereich, in dem sich die Treibstofftanks befinden. Dieser Umstand lässt nach Einschätzung der Ermittler darauf schließen, dass die Attacke gezielt und kein symbolisches „Warnsignal' war: Ziel war es, die Maschine außer Gefecht zu setzen, und nicht eine demonstrative Geste.

Gemeinsame Schlussfolgerung von Washington und Berlin

Die zentrale Schlussfolgerung, dass das Gerät aus dem Arsenal des russischen GRU stammt, wurde laut Angaben der US-Seite nicht allein gezogen: Die Bewertung erfolgte gemeinsam mit den deutschen Nachrichtendiensten. Der mit dem Verlauf der Ermittlungen zum möglichen Sabaktrausch vertraute US-Beamte betonte, dass sowohl die Bauart des Sprengkörpers als auch die Art des Sprengstoffs „typischen' GRU-Mustern entsprächen. Für den Fall ist das ein wichtiger Wendepunkt: Er verschiebt den Vorfall aus der Ebene „unbekannte Täter' in die Ebene der Zuordnung zu einer konkreten nachrichtendienstlichen Behörde, auch wenn es dazu bislang keinen öffentlichen gerichtlichen Spruch gibt.

Leipzig als Knotenpunkt für Waffenlieferungen

Der Kontext des Vorfalls bestimmt seine Bedeutung: „Leipzig/Halle' ist ein großer Frachthub, den die US-Militärs und NATO-Verbündete für den Transport von Waffen in die Ukraine nutzen. Nach Einschätzung der Ermittler sollte die Drohne die auf dem Flugfeld stehenden Flugzeuge außer Gefecht setzen, um die Lieferungen zu verzögern und zugleich Deutschland eine Warnung vor der Fortsetzung der Unterstützung der Ukraine im Krieg zukommen zu lassen. Die Attacke verfolgte nach dieser Version also ein doppeltes Ziel – ein praktisches (die Logistik lahmzulegen) und ein signalhaftes (den Preis für die Beibehaltung des Kurses aufzuzeigen).

Die dritte Drohne und der Stand der Ermittlungen

Am 25. August entdeckten deutsche Strafverfolgungsbehörden eine weitere – nach Berichten mehrerer Medien die dritte – Drohne mit Sprengstoff, die vermutlich ebenfalls bei der Attacke auf die An-124 am Flughafen „Leipzig/Halle' zum Einsatz kam. Die deutsche Staatsanwaltschaft enthält sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung öffentlicher Stellungnahmen zur Sache, was Teile der Ermittlungen verschlossen lässt und die Unsicherheit über das Ausmaß der Vorbereitung des Vorfalls aufrechterhält.

Widersprüchliche Angaben

Die Darstellungen der Beteiligten weichen im Fall erheblich voneinander ab. Auf der einen Seite deuten der US-Beamte und die gemeinsame Bewertung mit den deutschen Nachrichtendiensten auf „typische' GRU-Muster von Sprengstoff und Bauart hin, und die Ermittler werten den Schlag als gezielten. Auf der anderen Seite warf der russische Auslandsgeheimdienst (SWR) am Montag deutschen Politikern und europäischen Medien vor, „sofort' eine eindeutige Schlussfolgerung gezogen und Russland „noch bevor die vorläufigen Ermittlungsergebnisse vorlagen' beschuldigt zu haben. Außerdem enthält die öffentliche Darstellung eine Unstimmigkeit in der Zählung der Geräte: In einigen Berichten wird die neue Drohne vom 25. August als „eine weitere' bezeichnet, während mehrere Medien sie ausdrücklich als „dritte Drohne' benennen. Bis zum Abschluss der Arbeit der Staatsanwaltschaft bleiben beide Positionen – sowohl die Zuordnung an das GRU als auch die Dementi Moskaus – Teil eines offenen und nicht eines abgeschlossenen Falls.

Der Vorfall in Leipzig stellt somit bis zum 27. August 2026 einen Fall dar, in dem der bloße Fund von Drohnen mit Sprengstoff an der Frachtmaschine An-124 bestätigt ist, während die Frage der Zugehörigkeit der Geräte zum russischen GRU auf einer Bewertung der Nachrichtendienste beruht und von der russischen Seite bestritten wird. Die weitere Entwicklung wird von den Ergebnissen der Arbeit der deutschen Staatsanwaltschaft und davon abhängen, ob öffentliche Beweise auftauchen, die die auseinanderliegenden Darstellungen der Beteiligten in Einklang bringen können.