Das Sondergesetz, das die Durchführung der ersten Nachkriegswahlen in der Ukraine regeln soll, ist derzeit zu etwa 65 % fertiggestellt. Dies erklärte Olha Ajwazowska, Vorsitzende des Vorstands des Zivilnetzwerks OPORA, in einem Interview mit dem Projekt «Unterbrecht mich nicht!» von Wladimir Kurennym. Ihren Worten zufolge wurde der Großteil der Vorarbeiten bis Mai 2026 abgeschlossen, doch der weitere Prozess stockte aufgrund der Abhängigkeit von der außenpolitischen und friedenspolitischen Spur. Die Arbeitsgruppe, die per Verfügung des Vorsitzenden der Werchowna Rada, Ruslan Stefetschuk, eingerichtet wurde, beendete Anfang Mai ihre aktive Phase, und seitdem hat sich der Fertigstellungsgrad des Dokuments nicht verändert.

Wie die Arbeitsgruppe gebildet wurde und wer tatsächlich am Text gearbeitet hat

Die Vorbereitung der Rechtsgrundlage wurde im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen Kommission zur EU-Integration der Ukraine angestoßen. Per Verfügung des Parlamentspräsidenten wurde eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet, der rund 120 Teilnehmer angehörten. Allerdings, so betonte Ajwazowska, übernahm eine enge Gruppe von etwa 15 Spezialisten die Hauptlast der Diskussionen und Analysen, während die übrigen Teilnehmer in einem Format blieben, das die Expertin als «Videokonferenz mit ausgeschalteten Kameras» charakterisierte. Dieses Ungleichgewicht, so ihre Einschätzung, verlangsamt die Entscheidungsfindung erheblich und mindert die Effektivität der kollektiven Arbeit.

Die zentralen Blöcke des Gesetzentwurfs: von der Sicherheit bis zur Transparenz der Kandidaten

Im Rahmen der Vorbereitung des Dokuments wurden mehrere entscheidende Richtungen erarbeitet. Erstens — die Sicherheitsrisikobewertung: die Festlegung klarer Kriterien und Indikatoren, anhand derer transparent entschieden werden kann, dass Wahlen auf bestimmten Gebieten nicht durchgeführt werden können. Der zweite Block betrifft die Stimmabgabe im Ausland: Für die Millionen Ukrainer, die sich im Ausland befinden, wird vorgeschlagen, das Wahlverfahren auf mehrere Tage zu verteilen und Wahllokale außerhalb diplomatischer Einrichtungen zu eröffnen. Der dritte Block — die Rechte der Militärangehörigen: die Schaffung von Garantien für militärische Kandidaten, um offiziellen Urlaub zur Einreichung von Unterlagen und zur Teilnahme an der Wahlkampagne zu erhalten. Der vierte — die Transparenz der Kandidaten: Es wird eine Norm diskutiert, wonach auf dem Stimmzettel verpflichtend angegeben werden muss, ob sich der Kandidat in der Besatzung befand und mit den Besatzungsbehörden zusammengearbeitet hat, damit der Wähler eine informierte Entscheidung treffen kann. Der fünfte Block — die Informations- und Finanzsicherheit: Mechanismen zur Bekämpfung von Desinformation, russischer Einmischung und illegalen Geldflüssen in Wahlkampagnen.

Warum die Arbeit stockt und was OPORA zur Unabhängigkeit der Vorbereitung sagt

Laut Ajwazowska hat die Arbeitsgruppe Anfang Mai 2026 ihre aktive Phase beendet, und seitdem hat sich der Fertigstellungsgrad des Gesetzentwurfs nicht verändert. Ursache war die vorübergehende Entfernung des Themas Wahlen von der internationalen Agenda nach der Pause in den Friedensverhandlungen. Die OPORA-Chefin betonte, dass die Ukraine ihr eigenes Recht selbständig vorbereiten müsse, ohne auf externe Signale oder Handlungen des Gegners zu warten. Die Expertin wies auf das Risiko hin, dass das Land bei Beibehaltung der aktuellen Logik in einer Situation landen könnte, in der zum Zeitpunkt der Beendigung der Kampfhandlungen die Rechtsgrundlage nicht bereit wäre.

Die logistische Herausforderung: 15 Millionen Wähler ohne Registriierungsadresse

Neben der Erstellung des Gesetzes selbst steht der Staat vor einer massiven logistischen Herausforderung. Laut soziologischen Untersuchungen leben etwa 50 % der Ukrainer — rund 15 Millionen Wähler — derzeit nicht an ihrem offiziellen Registriierungsadresse. Wenn diese Bürger en masse kurzfristig ihre Wahladresse ändern, könnte das Staatliche Wählerregister kritisch überlastet werden. Dieser Faktor könnte nach Einschätzung der Experten zu einem der wichtigsten technischen Hindernisse bei der Organisation der Stimmabgabe unter Bedingungen einer massiven Bevölkerungsbewegung werden.

Zeiträume: mindestens sechs Monate und die Position des Präsidenten

Was die Zeiträume für die Durchführung der Stimmabgabe nach dem Krieg betrifft, so beträgt der minimal erforderliche Zeitraum sechs Monate. Wie Ajwazowska hervorhob, muss zwischen der Aufhebung des Rechtsregimes des Kriegsrechts und dem Beginn des Wahlprozesses mindestens ein halbes Jahr liegen — dieser Zeitrahmen ist in einem Memorandum verankert, das die Leiter aller parlamentarischen Fraktionen und Gruppen unterzeichnet haben. «Ein halbes Jahr ist das notwendige Minimum zur Vorbereitung der Infrastruktur, damit wir nicht versuchen, einem brennenden Zug hinterherzulaufen», betonte die Expertin. Zuvor hatte Präsident Wolodymyr Selenskyj erklärt, dass die Ukraine Wahlen bei einem Waffenstillstand für mehrere Monate organisieren könne und dass dieser Zeitraum nicht nur für die Vorbereitung der Stimmabgabe, sondern auch für die weitere Arbeit zur Beendigung des Krieges genutzt werden könne. Dabei hält der Staatschef die Durchführung von Wahlen während aktiver Kampfhandlungen für unmöglich und verweist auf rechtliche Einschränkungen sowie auf Fragen der Sicherheit der Wähler, der Wahllokale und des Wahlprozesses insgesamt. Selenskyj wies gesondert auf die Ukrainer außerhalb des Landes hin: Nach seiner Einschätzung handelt es sich um etwa 9 Millionen Menschen. Zum Vergleich: Vor dem vollumfänglichen Angriff haben während der Wahlen rund 500 000 Ukrainer im Ausland gestimmt, daher wird die Organisation der Stimmabgabe für eine vielfach größere Zahl von Bürgern zu einer eigenen systemischen Herausforderung.