Am 2. September 2026 wählte das Oberste Antikorruptionsgericht (HAKS) die Untersuchungshaftmaßnahme für den Vorsitzenden des Verwaltungsrats der staatlichen Sense Bank, Alexej Stupak, im als „Forrest Gump“ bekannten Ermittlungsverfahren. Das Gericht ließ den Banker nicht inhaftieren, sondern beschränkte sich auf eine Kaution in Höhe von 15 Millionen Hrywnia sowie auf eine Reihe prozessualer Einschränkungen. Parallel zur Verhandlung vor dem HAKS erklärte die Nationalbank der Ukraine (NBU) Stupak offiziell für nicht qualifiziert und forderte die Kabinettregierung (Kabinet) auf, seine Befugnisse zu beenden. Damit geriet der Leiter einer der wichtigsten Staatsbanken innerhalb eines Tages unter doppelten Druck – strafrechtlicher und regulatorischer Natur.

Argumente der Anklage: 30 Auslandsreisen und „fehlende soziale Bindungen“

Bei der HAKS-Verhandlung legten die Staatsanwälte eine umfangreiche Argumentation für die Wahl einer strengen Haftmaßnahme vor. Laut ihren Angaben reiste Stupak seit Beginn des umfassenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine mindestens 30-mal während der Dauer des Kriegsrechts ins Ausland. Die Anklage qualifizierte diese Reisen als potenzielles Flucht- bzw. Versteckungsrisiko vor der Ermittlung. Darüber hinaus betonten die Staatsanwälte, dass Stupak nach ihrer Information keine stabilen sozialen Bindungen in der Ukraine habe, darunter auch keine Kinder, was nach ihrer Logik den „Preis“ seiner Flucht senke und das Risiko erhöhe. Separat wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass mehrere Treffen des Beschuldigten angeblich „außerhalb Kiews“ angesetzt worden seien, was nach der Ermittlungsversion auf einen Versuch hinweise, der Kontrolle zu entgehen.

Position der Verteidigung: Dienstreisen und Krankenhausbehandlung

Die Anwälte Stupaks stimmten der Argumentation der Anklage kategorisch nicht zu. Sie erklärten, alle Reisen ihres Mandanten ins Ausland seien ausschließlich dienstlicher Natur gewesen und mit dem Betrieb der Bank verbunden. Auf den Hinweis der Staatsanwaltschaft bezüglich der Treffen „außerhalb Kiews“ antwortete die Verteidigung, der Banker habe sich in Behandlung befunden und gerade unter Krankenhausbedingungen die geschäftlichen Treffen angesetzt. Die Frage der Bürgschaft wurde ebenfalls zum Streitpunkt: In der Verhandlung trat ein Soldat auf, der erklärte, Stupak seit etwa 15 Jahren zu kennen und bereit zu sein, ihn als Bürge zu übernehmen. Der Staatsanwalt wandte jedoch ein, die vorliegenden Angaben zu diesem Soldaten reichten nicht aus, um ihn als Bürgen anzuerkennen.

Gerichtsurteil: Kaution, Fußfessel und Kontaktverbot mit Mitbeschuldigten

Die endgültige Entscheidung des HAKS fiel kompromissartig aus: Stupak wurde nicht inhaftiert, ihm wurden jedoch eine Reihe prozessualer Verpflichtungen auferlegt. Neben der Kaution in Höhe von 15 Millionen Hrywnia wurde dem Banker auferlegt, Kiew nicht zu verlassen, alle Reisedokumente (Ausweise) abzugeben, eine elektronische Fußfessel zu tragen und – was von grundsätzlicher Bedeutung ist – jeglichen Kontakt mit anderen Beschuldigten im „Forrest-Gump“-Verfahren zu unterlassen. Dieser letzte Punkt isoliert Stupak de facto von den nach Ermittlungsversion beteiligten Mitbeschuldigten und dient der Verhinderung einer Absprache von Aussagen.

NBU fordert Entlassung: „intransparente parallele Führungsstruktur“

Parallel zur Verhandlung vor dem HAKS lief ein regulatorisches Verfahren. Am 1. September stellte der Ausschuss für Aufsicht und Regulierung der Bankentätigkeit der NBU einstimmig fest, dass Stupak den Qualifikationsanforderungen an die berufliche Eignung nicht entspricht. Dies teilte NBU-Chef Andrij Pyshnyj am 2. September während der Sitzung der vorläufigen Untersuchungsausschusses der Werchowna Rada zu Fragen der wirtschaftlichen Sicherheit mit. Laut seinen Worten wurde das Verwaltungsverfahren auf Grundlage von Anzeichen einer intransparenten parallelen Führungsstruktur der Bank eingeleitet, die bis 2022 gewirkt hatte. Formell fällt die Entlassung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats einer Staatsbank in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats; bei der Sense Bank besteht jedoch derzeit kein Quorum in diesem Gremium. Unter Kriegsrechtsbedingungen räumt das Gesetz dem Eigentümer – der Regierung – das Recht ein, Entscheidungen zu treffen, die normalerweise dem Aufsichtsrat obliegen; genau deshalb wurde die Forderung nach dem Wechsel Stupaks an das Kabinett der Minister gerichtet.

Hintergrund des „Forrest-Gump“-Verfahrens: 150 Mio. Hrywnia in Säcken und Verbindung zum Präsidialamt

Das Verfahren, in dem die Sense Bank eine Rolle spielt, wird vom NABU und der SAP wegen des Verdachts auf die Tätigkeit einer organisierten kriminellen Gruppe ermittelt. Nach der Ermittlungsversion können amtierende und ehemalige Volksdeputierte sowie Beamte des Präsidialamts beteiligt sein. Die Teilnehmer der Gruppe haben laut Ermittlung eine Geldwäschereischeme für 150 Millionen Hrywnia Bargeld organisiert: Das Geld wurde in Säcken hergebracht und anschließend über Konten der Sense Bank und abhängiger Gesellschaften geleitet. Genau diese Scheme wurde zum Auslöser für die gleichzeitige strafrechtliche Verfolgung und den regulatorischen Druck auf die Bankführung.

Widersprüchliche Angaben

Zwischen den Positionen der Anklage und der Verteidigung bestehen eine Reihe wesentlicher Abweichungen, die das Gericht bei weiteren prozessualen Entscheidungen berücksichtigen muss. Die Staatsanwaltschaft behauptet, Stupak habe während des Kriegsrechts mindestens 30 Auslandsreisen unternommen, und interpretiert dies als Fluchtgefahr. Die Verteidigung besteht darauf, dass alle Reisen notwendige Dienstreisen für den Betrieb einer Staatsbank gewesen seien. Eine ähnliche Diskrepanz besteht bei der Frage der „Treffen außerhalb Kiews“: Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Versuch, der Ermittlungskontrolle zu entgehen, während die Verteidigung dies mit einer stationären Krankenhausbehandlung erklärt. Außerdem betont die Staatsanwaltschaft das Fehlen von Kindern und stabilen sozialen Bindungen Stupaks als Risikofaktor, ohne nach Angaben aus öffentlichen Quellen einen dokumentarischen Nachweis für diese Behauptung vorgelegt zu haben. Diese Abweichungen sind keine faktischen Widersprüche in Daten oder Zahlen, sondern stellen entgegengesetzte rechtliche Qualifikationen derselben Umstände dar, was für die Stufe der Wahl der Haftmaßnahme typisch ist.