Das Kabinett der Ukraine hat eine Verordnung veröffentlicht, die die Reaktionsordnung auf Luftbedrohungen und die Funktionsregeln der Wirtschaft im Kriegszustand grundlegend überarbeitet. Die zentrale Neuerung des Dokuments ist die Aufteilung des einheitlichen „Luftalarms“ in mehrere Intensitätsstufen, wodurch Unternehmen auch ohne ausgebauten Bunker weiterarbeiten können. Für Bürger bleibt die Entscheidung, den Arbeitsplatz oder das Unternehmen zu besuchen, ihrem Ermessen überlassen; für Unternehmen ist eine Übergangsfrist zur Anpassung an die neuen Anforderungen vorgesehen. Die Verordnung ist bereits zur Kenntnisnahme verfügbar, ihre Umsetzung ist auf die einzelnen Behörden mit konkreten Fristen aufgeteilt.

Neue Alarmstufen und die Rolle mobiler Apps

Gemäß dem Dokumenttext müssen die bestehenden mobilen Apps zur Information über Luftbedrohungen innerhalb eines Tages die entsprechenden Daten der Systeme des Verteidigungsministeriums und der Streitkräfte der Ukraine erhalten. Das bedeutet, dass der Nutzer nicht einfach ein einheitliches „Alarm“-Signal sieht, sondern eine konkrete Bedrohungstufe – gelb oder rot. Auf dem in den Medien veröffentlichten Screenshot ist zu sehen, wie die App einen aktiven Luftalarm für Kiew mit der Empfehlung „Пройдіть до найближчого укриття“ (Gehen Sie zum nächsten Bunker) sowie einen Button zum Deaktivieren der Benachrichtigungen anzeigt. Genau diese Detaillierung wird nach Einführung des neuen Systems zum Standard.

Unternehmen ohne Bunker: Übergangsfrist und Freiwilligkeit

Einer der am meisten diskutierten Punkte der Verordnung ist die Erlaubnis für Unternehmen, während einer Drohnenbedrohung weiterzuarbeiten, selbst wenn sie keinen ausgebauten Bunker haben. Dafür ist eine Übergangsfrist eingeführt worden, in der Unternehmen ihre Objekte an die neuen Normen anpassen müssen. Die Entscheidung, während des Alarms zur Arbeit zu gehen oder das Unternehmen zu besuchen, bleibt ausschließlich dem Bürger überlassen. Dies befreit den Arbeitgeber von der Pflicht, das Personal zwangsweise in den Bunker zu schicken, und ermöglicht den Erhalt der operativen Tätigkeit in kritischen Branchen.

U-Bahn, Oberflächentransport und Ausgangssperre

Den Oblastverwaltungen von Dnipropetrowsk und Charkiw sowie der Stadtverwaltung von Kiew wurde empfohlen, den Betrieb der U-Bahn bei gelber Bedrohungstufe in vollem Umfang sicherzustellen, einschließlich der oberirdischen Abschnitte zu den unterirdischen Stationen, und bei roter Stufe in eingeschränktem Modus. Den Verwaltungen wurde zudem befohlen, bei Bedarf die Anzahl der Oberflächentransportmittel zu erhöhen. Separat wurde dem Militärkommando und den lokalen Verwaltungen empfohlen, innerhalb einer Woche eine Ausgangssperre von 01:00 bis 05:00 unter Berücksichtigung der operativen Sicherheitslage in jeder konkreten Region einzuführen.

Digitalisierung und Umsetzungsfristen

Das Ministerium für digitale Transformation muss gemeinsam mit anderen Behörden bis zum 1. Dezember 2026 die Modernisierung des einheitlichen staatlichen Webportals elektronischer Dienste zur schnellen Information der Bürger über Bedrohungen sicherstellen. Das Verteidigungsministerium muss zusammen mit dem Generalstab innerhalb von zehn Tagen den Indikator des maximalen Überschalldrucks einer Explosion bestimmen, der als Schwelle für die Erklärung der gelben Alarmstufe dienen wird. Die übrigen Ministerien müssen Empfehlungen und Entwurfe normativer Akte vorbereiten, die die Durchführung von Großveranstaltungen, den Eisenbahnbetrieb sowie die für den vollen Betrieb des neuen Systems notwendigen gesetzlichen Änderungen regeln.

Widersprüchliche Angaben

Im Text der Verordnung ist ein Teil der Verpflichtungen als direkte Anordnung formuliert („müssen sicherstellen“, „sind verpflichtet“), ein Teil als Empfehlung („wird empfohlen sicherzustellen“, „wird empfohlen einzuführen“). Insbesondere der volle U-Bahn-Betrieb bei gelbem Alarm und die Einführung einer Ausgangssperre von 01:00 bis 05:00 sind als Empfehlungen für konkrete Verwaltungen bezeichnet, während die Fristen für die Modernisierung des Webportals und die Bestimmung des Überschalldruck-Schwellenwerts als Imperativ formuliert sind. Außerdem ist die Dauer der Übergangsfrist für Unternehmen, in der sie ohne Bunker arbeiten dürfen, im veröffentlichten Text nicht in Tagen oder Monaten konkretisiert, was Raum für Interpretation auf der Ebene untergesetzlicher Akte lässt.