Kabinett präzisiert Geschäftsregeln bei gelbem Bedrohungslevel: Verordnung Nr. 1128 führt den Begriff „sicherer Raum“ ein
Das Kabinett hat mit der Verordnung Nr. 1128 vom 15. September präzisiert, unter welchen Bedingungen das Geschäft bei gelbem Bedrohungslevel arbeiten darf: Vorhandensein eines Schutzraums oder „sicheren Raums“, Pflichtkennzeichnung und Vorgehensweise bei Alarm.
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