Washington hat in letzter Minute eine neue Eskalationsstufe im Handelskonflikt mit Ottawa abgewendet. Wie ein Korrespondent der WNA in Washington berichtet, erklärte US-Präsident Donald Trump in den sozialen Medien, die Vereinigten Staaten hätten sich nach den Verhandlungen entschieden, die Einführung eines 50-Prozent-Zolls auf eine Reihe kanadischer Waren vorübergehend zu verschieben, und verwies darauf, dass beide Länder eine Grundsatzvereinbarung erzielt hätten und nun lediglich den Abschluss der entsprechenden Verfahren sowie die Unterzeichnung der Dokumente abwarteten. Laut dem Agenturbericht wurde die Entscheidung weniger als zwei Stunden vor dem Zeitpunkt getroffen, zu dem die neuen Tarife in Kraft treten sollten, was eine weitere Verschärfung der Beziehungen zwischen den beiden langjährigen Nachbarn und Verbündeten verhinderte.

Umfang und rechtliche Grundlage des Tarifs

Unter den potenziellen 50-Prozent-Zoll fielen kanadische Waren im Wert von etwa 20 Milliarden US-Dollar, was rund 5 % des gesamten kanadischen Exports in die USA ausmacht. Auf der Liste befanden sich unter anderem Eishockeyausrüstung und einzelne Kategorien von Konsumgütern. Zuvor hatte die Trump-Regierung geplant, diese Zölle mit Verweis auf Artikel 338 des Zollgesetzes von 1930 einzuführen und behauptet, Kanada wende diskriminierende Praktiken gegenüber amerikanischen Waren und Unternehmen an. Berichten zufolge war dies der erste Fall, in dem Washington diese Bestimmung anwandte, die es dem Präsidenten erlaubt, Zölle in Höhe von bis zu 50 % auf Waren aus Ländern einzuführen, die angeblich den Handel mit den USA unfair behandeln.

Hintergrund der Handelsspannungen und die Zukunft des USMCA

Die Verhandlungen fanden vor dem Hintergrund ohnehin angespannter Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern statt, die durch zuvor von Washington eingeführte Zölle geprägt waren. Ottawa strebt eine Senkung oder Aufhebung der US-Tarife auf Stahl, Aluminium und Holzprodukte an, während Washington von Kanada weitere Zugeständnisse in den Bereichen Handel, Verteidigung und Zugang zu wichtigen Mineralressourcen fordert. Die vorübergehende Aussetzung der Tarife gibt den Parteien zusätzliche Zeit für die Arbeit an der Überarbeitung des Handelsabkommens zwischen den USA, Mexiko und Kanada (USMCA). Der Gesamtwert des Handels mit Waren und Dienstleistungen zwischen den beiden Ländern wird für 2025 auf etwa 880 Milliarden US-Dollar geschätzt, was jede Eskalation für beide Volkswirtschaften kritisch macht.

Kolumbianische Spur: Pause nach dem Erdbeben

Gleichzeitig erklärte Präsident Abelardo de la Espriella in Kolumbien am 18. August, dass die Vereinigten Staaten bereit seien, die auf kolumbianische Waren angewendeten Zölle vorübergehend auszusetzen. Nach Angaben des Präsidenten habe sich Washington nach einem Telefonat mit US-Außenminister Marco Rubio bereit erklärt, der Bitte von Bogotá nachzukommen, und beide Seiten unternähmen die notwendigen Schritte; de la Espriella habe Handelsminister Mauricio Gómez beauftragt, nach Washington zu reisen, um die Erreichung einer Vereinbarung zu fördern. Zur Erinnerung: Am 24. Juni führten die USA im Rahmen einer Politik auf Grundlage von Artikel 301 des US-Handelsgesetzes, die mit einer Untersuchung der Praktiken der Länder zur Verhinderung der Herstellung von Waren unter Zwangsarbeit zusammenhängt, einen zusätzlichen Zoll in Höhe von 12,5 % auf die meisten Waren aus Kolumbien ein. Kolumbien bat unter anderem wegen des Wiederaufbaus nach dem Erdbeben der Stärke 7,4 am 10. August um eine vorübergehende Aussetzung und reichte zudem einen Gesetzentwurf zum Verbot des Imports von Waren ein, die ganz oder teilweise unter Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Widersprüchliche Angaben

In den verfügbaren Formulierungen der Parteien und Agenturen gibt es Abweichungen hinsichtlich des rechtlichen Status des Erreichten. Einerseits spricht Trump von einer „Grundsatzvereinbarung“, die nur noch in Dokumenten festgehalten werden müsse, was auf eine Annäherung an eine vollständige Einigung hindeutet. Andererseits geht es genau um eine vorübergehende Verschiebung/Aussetzung der Einführung des Tarifs und nicht um dessen Aufhebung, das heißt die Grundentscheidung über den 50-Prozent-Zoll bleibt formal bestehen und kann später aktiviert werden. Darüber hinaus wird als Grundlage des Tarifs Artikel 338 des Zollgesetzes von 1930 angegeben — eine Formulierung, die für die öffentlichen Zollpraktiken der USA untypisch ist und einer zusätzlichen Überprüfung bedarf; im kolumbianischen Fall wird hingegen mit dem geläufigeren Artikel 301 operiert. Diese Unstimmigkeiten in der Terminologie und der rechtlichen Grundlage sollten bei der Bewertung der Verhandlungsergebnisse berücksichtigt werden.