Die Nationale Bank der Ukraine (NBU) hat offiziell Informationen über die Einführung neuer Anforderungen an die Gestaltung von Quittungen für die Zahlung von Wohn- und Versorgungsleistungen dementiert. Der Regulierungsbehörde zufolge entsprechen die Meldungen über die Notwendigkeit, in Zahlungsdokumenten die vollständige Bankkartennummer oder die Steuer-ID des Zahlers anzugeben, nicht der Realität und dem geltenden Recht.
Anlass für die Klärung waren öffentliche Erklärungen der Aktiengesellschaft «Ukrposhta», die zuvor mitgeteilt hatte, sie sei ab dem 1. August angeblich verpflichtet, auf Quittungen persönliche Daten der Bürger, einschließlich des vollständigen Namens, der Steuer-ID und der vollständigen Kartennummer, auszudrucken. Die Nationale Bank bezeichnete diese Behauptungen als Verzerrung der Fakten und forderte zur Verantwortung für die Verbreitung unzuverlässiger Informationen auf.
Wie Zahlungen tatsächlich abgewickelt werden
Den Erläuterungen der Regulierungsbehörde zufolge gelten die grundlegenden Anforderungen an Zahlungsdokumente seit 2022, seit dem Inkrafttreten des Gesetzes der Ukraine «Über Zahlungsdienstleistungen» und der Anweisung Nr. 163. Darüber hinaus haben Änderungen, die im März 2026 in Kraft traten, das Verfahren vereinfacht und nicht erschwert.
Die NBU hat die Regeln für bargeldlose und barzahlungen klar unterschieden:
- Bei bargeldloser Zahlung: Es ist weder in der Zahlungsinstruktion noch in der Quittung erforderlich, den Nachnamen, Vornamen und Vatersnamen des Zahlers sowie seine Registrierungsnummer der Steuerkarte (RNOKPP) anzugeben.
- Bei Barzahlung: Gemäß den seit 2018 geltenden Regeln reicht es in der Quittung aus, nur den vollständigen Namen des Zahlers anzugeben.
Die vollständige Kartennummer ist eine Verletzung der Standards
Der Regulierer widmete besonderes Augenmerk der Frage der Angabe der Bankkartennummer. Die Nationale Bank betonte, dass die Anforderung, die vollständige Kartennummer zu drucken, nicht nur unbegründet, sondern auch den internationalen Sicherheitsstandards widerspricht.
Bei der Zahlung mit Karte sind die Anbieter von Zahlungsdienstleistungen verpflichtet, die Nummer nur in maskierter Form (mit verdecktem Teil der Ziffern) anzugeben. Dieser Ansatz entspricht den Anforderungen des PCI-DSS-Standards zum Schutz von Zahlungsdaten. Der Druck der vollständigen Kartennummer birgt das Risiko eines Verlusts vertraulicher Informationen.
Prüfung im Zusammenhang mit Ukrposhta
Die NBU betonte, dass es keine speziellen Anforderungen speziell für «Ukrposhta» gibt. Die Regeln sind für alle Anbieter von Zahlungsdienstleistungen einheitlich – sowohl für Banken als auch für Nichtbanken. Alle Marktteilnehmer erhielten einen einheitlichen sechsmönatigen Übergangszeitraum zur Anpassung an die aktualisierten Normen.
Als Reaktion auf die öffentlichen Erklärungen des Postbetreibers kündigte der Regulierer eine Prüfung an:
«Im Zusammenhang mit den öffentlichen Erklärungen der Aktiengesellschaft „Ukrposhta“ wird die Nationale Bank die Praxis der Dokumentenerstellung für Zahlungsvorgänge durch diesen Zahlungsdienstleister überprüfen», so die Pressestelle der NBU.
Der Regulierer stellte zudem fest, dass die vorsätzliche Verbreitung von Informationen, die den Inhalt von Rechtsvorschriften verfälschen, ein unverantwortliches Verhalten ist. Die Debatte über die Regulierung sollte auf dem genauen Inhalt der Gesetze basieren und nicht auf Spekulationen.