Das ukrainische Finanzministerium hat neue Formulare für die Steuerberechnung zur Einkommensteuer, der Kriegsabgabe und der einheitlichen Abgabe genehmigt. Auch die Anweisungen für deren Ausfüllung wurden aktualisiert. Dies berichtet RBC-Ukraine unter Berufung auf den Staatlichen Steuerdienst (GNS).

Aufteilung nach Kategorien von Steuerzahlern

Die neuen Berichtsformulare werden von zwei Kategorien von Steuerzahlern verwendet, jedoch mit erheblichen Unterschieden in der Reihenfolge und den Fristen für die Einreichung.

Steuervertreter – juristische Personen, mit Ausnahme von Einzelunternehmern (FOP) und Personen, die eine unabhängige berufliche Tätigkeit ausüben – werden ab Juli 2026 Berichte nach dem neuen Formular einreichen.

FOPs und Personen, die eine unabhängige berufliche Tätigkeit ausüben, wechseln auf eine vierteljährliche Berechnung mit einer obligatorischen Aufschlüsselung der Indikatoren nach Monaten des Quartals.

Übergangszeitraum für Unternehmer

Bis zum 1. August können FOPs und „unabhängige“ Spezialisten den Bericht noch nach dem geltenden monatlichen Formular einreichen – das neue vierteljährliche Formular gilt noch nicht. Derzeit nimmt der GNS solche Berechnungen für den Zeitraum April bis Juni 2026 entgegen und bearbeitet sie.

Wichtig: Die Berechnung wird weiterhin nur eingereicht, wenn im Berichtszeitraum Einkünfte an natürliche Personen berechnet oder ausgezahlt wurden.

Kontext der Änderungen

Zuvor berichtete RBC-Ukraine, dass sich in der Ukraine ab dem 1. Juli 2026 die Verfahren für die Einziehung der Kriegsabgabe geändert haben. Jetzt werden alle Mittel in einen Sonderfonds des Staatshaushalts für das Soldatengehalt geleitet, und das Staatskassenamt hat neue Haushaltskonten für diese Zwecke eröffnet.

Auch ab dem 1. Januar 2026 gelten für FOPs der ersten und zweiten Gruppe neue Sätze für die einheitliche Steuer und die Kriegsabgabe – dies ist Teil einer umfassenden Reform des Steuersystems, die auf die Optimierung der Verwaltung und die Erhöhung der Transparenz der fiskalischen Prozesse abzielt.