Das Petscher Bezirksgericht in Kiew hat am 4. September 2026 Nazar Werschola, einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Ukraine (SBU), aus der Untersuchungshaft entlassen. Werschola ist Beschuldigter in einem Strafverfahren, das mit einem Schusswechsel zwischen SBU-Operateuren und Soldaten der Hauptverwaltung für Aufklärung (HUR) des Verteidigungsministeriums zusammenhängt. Als Zwangsmittel wurde die persönliche Bürgschaft des Leiters der SBU-Abteilung für Spionageabwehr angeordnet. Damit verließ Werschola, dem Amtsübergriff (Abs. 2 Art. 365 des Strafgesetzbuchs der Ukraine) zur Last gelegt wird, den Gerichtssaal ohne Haft und ohne Kaution.
Verschlossene Verhandlung und Positionen der Parteien
Das Verfahren zur Bestimmung des Zwangsmittels fand im nicht-öffentlichen Format statt: Sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger Werscholas baten den Richter, die Verhandlung für die Verfahrensbeteiligten zu verschließen. Die Staatsanwaltschaft plädierte für Untersuchungshaft mit der Möglichkeit einer Kaution in Höhe von 1 Million Hrywnja. Die Verteidigung forderte hingegen das mildeste mögliche Zwangsmittel. Das Gericht schlug sich schließlich auf die Seite der Verteidigung und ordnete die persönliche Bürgschaft des Leiters der zuständigen SBU-Abteilung an – eine Formel, die in der Praxis bedeutet, dass der Beschuldigte auf freiem Fuß bleibt, aber der Vorladung der Ermittlungspflicht unterliegt und einen bestimmten Verwaltungsbezirk nicht verlassen darf.
Kontext: Schusswechsel in Beresnyjki
Der Vorfall, der zum Anlass für die Strafverfolgung wurde, ereignete sich am Morgen des 2. September 2026. In den sozialen Medien verbreiteten sich schnell Videoaufnahmen der Schusswechsel-Folgen im Wohnkomplex Beresnyjki, am Haus an der Julia-Schumski-Straße. Die Polizei sperrte den Verkehr im Bereich notfallsperrend ab, am Ort waren Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden im Einsatz. Laut Angaben der Strafverfolgungsbehörden wurden bei dem Schusswechsel drei Personen verletzt. Der Konflikt entzündete sich vor dem Hintergrund der Festnahme des stellvertretenden Kommandeurs des Russischen Freiwilligenkorps (RFK) Stepan Kaplunow, der am Vortag des Schusswechsels in Gewahrsam genommen worden war.
Version des SBU und der Fall Kaplunow
Der Sicherheitsdienst der Ukraine erklärte, der festgenommene Kaplunow habe angeblich Kontakte zum russischen Federalnyj Sluschba Besopasnosti (FSB) gehabt und einen Anschlag vorbereitet. Hier ergibt sich jedoch eine wesentliche Unstimmigkeit in der Formulierung: In einer offiziellen SBU-Mitteilung ist von einem „Anschlag auf einen der Anführer der russischen Opposition“ die Rede, während in einer anderen Quelle, die auf die Position des SBU verweist, von einem „Terroranschlag gegen einen der Anführer des RFK“ gesprochen wird. Dieser Unterschied in der Bestimmung des mutmaßlichen Angriffsziels kann für die Qualifikation des Falls und das Verständnis der Motive des Konflikts zwischen den Behörden von grundsätzlicher Bedeutung sein.
Zweiter Beschuldigter: HUR-Soldat Serhij Iwanow
Parallel zum Verfahren gegen Werschola wurde am 4. September am Petscher Gericht auch für den zweiten Beschuldigten – den HUR-Soldaten des ukrainischen Verteidigungsministeriums Serhij Iwanow – ein Zwangsmittel bestimmt. Ihm war am Vortag, dem 3. September, im selben Schusswechsel-Fall in der Hauptstadt der Vorwurf eröffnet worden. Die Einzelheiten des für Iwanow gewählten Zwangsmittels wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht offengelegt. Damit befindet sich der Prozess im Schusswechsel-Fall zwischen den beiden Sicherheitsbehörden in einer aktiven Phase, während die öffentliche Diskussion wesentlicher Details aufgrund des nicht-öffentlichen Formats der Verhandlungen eingeschränkt bleibt.
Widersprüchliche Angaben
Die wichtigste Diskrepanz in den vorliegenden Informationen betrifft das mutmaßliche Ziel der Handlungen Kaplunows. In der Mehrheit der auf den SBU verweisenden Meldungen wird angegeben, er habe einen „Anschlag auf einen der Anführer der russischen Opposition“ vorbereitet. Dabei formulieren die Schlagzeile und der Text der Veröffentlichung auf from-ua.org, die ebenfalls auf die Position des SBU verweist, eine andere Version: „verhinderte einen Terroranschlag gegen einen der Anführer des RFK“. Keine der beiden Versionen wurde zum Zeitpunkt der Erstellung des Materials vom SBU öffentlich widerlegt oder präzisiert. Außerdem wird das genaue Datum der Verhandlung im Fall Werschola in den Primärquellen nicht immer einheitlich angegeben – ein Teil der Veröffentlichungen datiert die Entscheidung auf den 3. September, ein Teil auf den 4. September, was mit der Dauer des Verfahrens und der Verlegung der Verhandlung auf den Folgetag zusammenhängen kann.