In einer Zeit, in der Traditionen auf moderne Trends treffen, wird die Frage der Namensgebung für Kinder zu einem der am häufigsten diskutierten Themen unter jungen Eltern. Das Justizministerium der Ukraine hat detaillierte Erläuterungen zu den gesetzlichen Normen gegeben, die diesen Prozess regeln. Wie sich herausgestellt hat, schreibt das ukrainische Gesetz keinen strengen Katalog erlaubter oder verbotener Namen vor, sondern gewährt den Familien eine erhebliche Wahlfreiheit, legt jedoch bestimmte Beschränkungen zum Wohle des Kindes fest.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und das Fehlen einer „Schwarzen Liste'

Laut Informationen des Justizministeriums gibt es in der Ukraine keine offizielle Liste von Namen, die Kindern nicht gegeben werden dürfen. Eltern haben das Recht, sowohl traditionelle als auch seltene, fremdsprachige oder sogar Neologismen zu wählen. Die einzige strenge Beschränkung ist die Anzahl der Namen: Einem Kind dürfen nicht mehr als zwei Namen gegeben werden. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur möglich, wenn dies den Gebräuchen einer nationalen Minderheit entspricht, der einer oder beide Eltern angehören.

Die Festlegung des Namens erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen der Eltern. In Situationen, in denen ein Kind von einer ledigen Mutter geboren wird und die Vaterschaft nicht anerkannt ist, steht der Mutter das alleinige Recht zu, den Namen festzulegen. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, wird der Streit durch die Jugendfürsorge oder gerichtlich beigelegt.

Das Prinzip des „Kindeswohls' und Risiken bei ungewöhnlichen Namen

Trotz der großen Wahlfreiheit betont das Ministerium, dass elterliche Rechte nicht gegen das Wohl des Kindes ausgeübt werden dürfen. Das Justizministerium warnt davor, dass bei der Namenswahl der psychologische Aspekt berücksichtigt werden sollte: Wird der Name nicht zu Hänseleien, Demütigungen oder anderen negativen Folgen in der Zukunft führen? Juristen empfehlen Eltern, gesunden Menschenverstand walten zu lassen und Namen zu vermeiden, die die soziale Anpassung des Kindes erschweren könnten.

Besonderes Augenmerk wird auf die Verwendung von Zahlen, Sonderzeichen oder unkonventionellen Bezeichnungen gelegt. Obwohl das Gesetz solche Varianten nicht ausdrücklich verbietet, kann dies in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bei der Ausstellung offizieller Dokumente, insbesondere des Reisepasses, verursachen. Die technische Unmöglichkeit, den Namen korrekt in staatlichen Registern darzustellen, kann ein Hindernis für die Ausübung bürgerlicher Rechte darstellen.

Verfahren zur Namensänderung und Besonderheiten in Kriegszeiten

Das Gesetz sieht Mechanismen zur Korrektur von Fehlern oder zur Änderung einer Entscheidung vor. Innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt können sich die Eltern an das Standesamt (ZAGS) wenden, um eine Namensänderung zu beantragen, falls bei der Registrierung die Wünsche eines der Eltern nicht berücksichtigt wurden. Bis zum 14. Lebensjahr kann eine Namensänderung auch dann eingeleitet werden, wenn das Kind faktisch einen anderen Namen trägt und dies seinen Interessen entspricht.

Altersgrenzen geben dem Kind mehr Autonomie: Zwischen 14 und 16 Jahren kann ein Teenager seinen eigenen Namen mit Zustimmung der Eltern ändern, und ab 16 Jahren – eigenständig. Unter den Bedingungen des in 2026 geltenden Kriegsrechts können entsprechende Anträge bei jeder Standesamtsstelle eingereicht werden, die auf dem von der Ukraine kontrollierten Territorium tätig ist, was die bürokratischen Verfahren für vertriebene Familien vereinfacht.

Trends bei der Namensgebung im Jahr 2026

Die Statistik des ersten Halbjahres 2026 zeigt, dass sich die Eltern trotz fehlender Verbote zunehmend auf bewährte Varianten konzentrieren. Die Namen Artem und Sofia blieben die beliebtesten unter den Neugeborenen. Es ist jedoch ein beständiger Trend zur Rückbesinnung auf die Wurzeln zu beobachten: Eltern wählen seltene, doppelte und altukrainische Namen, um die nationale Identität zu unterstreichen. Experten stellen jedoch fest, dass extrem seltene Namen, die bei den Mitmenschen Fragen aufwerfen, vorerst ein Randphänomen bleiben.