Die Debatten darüber, wie man an Kreisverkehren korrekt blinken sollte, hören nicht auf. Fahrer handeln oft „aus Gewohnheit' und schalten beim Einfahren das linke Blinklicht ein, doch die Straßenverkehrsordnung (StVO) der Ukraine gibt eine klare Antwort: Die Pflicht zum Signalisieren hängt vom konkreten Manöver ab, nicht von der Art der Kreuzung.

RBC-Ukraine hat die Vorschriften der StVO und des Gesetzes der Ukraine über Ordnungswidrigkeiten (KoAP) analysiert, um die Situation endgültig zu klären.

Einfahrt in den Kreisverkehr: Linksblinker nicht zwingend erforderlich

Gemäß Punkt 9.2 der StVO muss der Fahrer Signale geben, bevor er sich in Bewegung setzt, anhält, die Spur wechselt, abbiegt oder kehrt. Der entscheidende Punkt: Der bloße Vorgang des Einfahrens in eine Kreuzung mit Kreisverkehr wird nicht als Abbiegen klassifiziert. Wenn der Fahrer in den Kreisverkehr einfährt und in seiner Spur weiterfährt, ohne seine Fahrtrichtung zu ändern, ist das Einschalten des linken Blinkers nicht erforderlich.

Wenn jedoch während der Fahrt im Kreisverkehr ein Spurwechsel notwendig wird, ändert sich die Situation. Vor jedem Spurwechsel muss der Fahrer den entsprechenden Blinker einschalten, um andere Verkehrsteilnehmer über seine Absichten zu warnen.

Ausfahrt aus dem Kreisverkehr: Blinken ist obligatorisch

Der wichtigste Punkt, der oft ignoriert wird, ist die Ausfahrt aus der Kreisverbindung. Die StVO interpretiert die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr eindeutig als Rechtsabbiegen. Folglich ist die Verwendung des rechten Blinkers vor der Ausfahrt eine zwingende Anforderung.

Punkt 9.4 der StVO enthält auch eine wichtige Warnung: Das Signal mit dem Blinker darf nicht irreführend sein. Das Einschalten des Blinkers ohne die Absicht, das entsprechende Manöver auszuführen (z. B. links blinken beim Einfahren, wenn man nicht die Spur wechseln plant), verstößt gegen die Regeln und schafft eine Gefahrensituation.

Haftung bei Verstößen

Die Missachtung der Regeln für die Verwendung von Lichtsignalen kann für den Fahrer teuer werden. Teil 2 des Artikels 122 des KoAP sieht eine administrative Haftung für Verstöße gegen die Regeln für die Verwendung von Warnsignalen beim Anfahren oder bei Richtungsänderungen vor. Das bedeutet, dass die falsche Verwendung von Blinkern an der Kreisverbindung nicht nur eine Frage der Etikette ist, sondern ein Grund für ein Bußgeld.

Die Hauptregel für die Befahrung eines Kreisverkehrs ist einfach: Signale sind notwendig, um andere Fahrer über tatsächliche Manöver zu informieren, nicht um einen Ritual zu erfüllen. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und macht den Verkehr für alle sicherer.

Zuvor hat RBC-Ukraine bereits andere umstrittene Situationen auf den Straßen analysiert: Wann die Fahrt auf der linken Spur erlaubt ist, ob einem Bus Vorfahrt gewährt werden muss, der von der Haltestelle wegfährt, und wie man Kreuzungen bei nicht funktionierenden Ampeln korrekt befährt.