In der Ukraine haben alleinstehende ältere Menschen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf eine monatliche Rentenzulage von 1038 Hrywnja. Dies meldet RBC-Ukraine unter Berufung auf das Amt für sozialen Schutz der Region Sumy. Für die Beantragung der Zahlung muss der Rentner nur ein einziges Schlüsseldokument vorlegen – ein ärztliches Attest, das vom Hausarzt ausgestellt wird. Die Zulage wird nicht automatisch gutgeschrieben: Die Initiative und die Einreichung des Antrags liegen beim Antragsteller selbst.
Drei zwingende Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage
Der Anspruch auf die Zusatzzahlung entsteht nur, wenn drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sind. Erstens muss das Alter des Antragstellers 80 Jahre oder mehr betragen. Zweitens muss der Rentner im sozialen Sinne alleinstehend sein: Er darf keine erwerbsfähigen Angehörigen – Kinder oder Enkelkinder – haben, die gesetzlich verpflichtet sind, ihn zu unterhalten. Drittens muss ein gültiges ärztliches Attest des Hausarztes vorliegen, das den Gesundheitszustand und den tatsächlichen Wohnsitz des Antragstellers bestätigt. Alle drei Bedingungen werden von der zuständigen Behörde bei der Prüfung des Antrags überprüft.
Wann keine Zulage gewährt wird: Die Rolle erwerbsfähiger Angehöriger
Das entscheidende Hindernis ist das Vorhandensein gesunder erwachsener Kinder. Wenn der Rentner erwerbsfähige Kinder hat, wird die Zulage nicht gewährt, unabhängig davon, ob diese mit den Eltern zusammenleben, separat in einer anderen Stadt wohnen oder im Ausland leben. Das Gesetz betrachtet die Unterhaltspflicht als bedingungslos und bindet sie nicht an ein tatsächliches Zusammenleben. Die Situation ändert sich jedoch grundlegend, wenn die Kinder selbst das Rentenalter erreicht haben oder eine anerkannte Behinderungsgruppe haben. In diesem Fall gelten sie nicht als erwerbsfähig, und der Anspruch des alleinstehenden Rentners auf die Zahlung bleibt bestehen.
Höhe der Zahlung und Bindung an das Existenzminimum
Die Zulage beträgt 40 % des Existenzminimums für nicht erwerbsfähige Personen. Derzeit ist dieser Wert auf 1038 Hrywnja pro Monat festgelegt. Wichtig ist, dass die Höhe der Zahlung nicht statisch ist: Bei jeder Erhöhung des Existenzminimums in der Ukraine wird die Zulage automatisch proportional indexiert. Das bedeutet, dass sich die Summe in Zukunft ohne die Notwendigkeit einer erneuten Beantragung erhöhen kann.
Antragsverfahren: Wo man sich melden und was man mitbringen muss
Das Geld wird nicht automatisch auf das Konto des Rentners eingezahlt. Um die Zulage zu erhalten, muss man persönlich oder durch einen Bevollmächtigten bei der Zweigstelle der Pensionskasse der Ukraine oder beim Amt für sozialen Schutz der Bevölkerung am Wohnort vorstellig werden. Im Antrag werden persönliche Daten angegeben, der alleinstehende Status bestätigt und dem Dokumentenpaket ein ärztliches Attest des Hausarztes beigelegt. Nach Prüfung aller Bedingungen wird die Zulage ab dem Monat, der auf den Einreichungsmonat folgt, gutgeschrieben.
Weiterer Kontext: Rentenreform und andere Zusatzzahlungen
Die betrachtete Zulage ist nur eines der Elemente der sozialen Unterstützung für ältere Bürger. Zuvor hatte RBC-Ukraine berichtet, dass Rentner mit überdurchschnittlicher Versicherungszeit ebenfalls eine Zusatzzahlung erhalten können: Für jedes Jahr der Versicherungszeit über die festgelegte Norm hinaus werden 1 % der Rente gutgeschrieben, wobei die maximale Summe für 20 Jahre Übermaß 519 Hrywnja monatlich beträgt. Gleichzeitig wurde im Obersten Rat (Werchowna Rada) eine umfassende Rentenreform angekündigt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzfragen, Danylo Hetmanzew, erklärte, dass die Rentenberechnungsformel geändert und eine Sparrente eingeführt werden soll, was die Mindestrente auf 6.000 bis 7.000 Hrywnja anheben könnte. Die Reform befindet sich noch in der Diskussion und könnte das gesamte Rentensystem des Landes erheblich verändern.