Rentenreform 2026: Ab dem 2. August treten neue Regeln für die Anrechnung der Versicherungsdauer und die Einreichung von Dokumenten in Kraft
🇺🇦 Ab dem 2. August 2026 ändern sich in der Ukraine die Regeln für die Rentenfestsetzung. Der Pensionsfonds wird nun die Dokumente selbst sammeln, und die Versicherungsdauer kann auch bei Schulden des Arbeitgebers angerechnet werden.
📋 Was sich ändert:
✅ Der Pensionsfonds holt Daten aus Staatsregistern – weniger Bescheinigungen.
✅ Die Versicherungsdauer wird angerechnet, wenn der Arbeitgeber die Meldung eingereicht hat, aber den ESV nicht gezahlt hat (vorausgesetzt, der Mindestbeitrag wurde berechnet).
✅ Im Jahr 2026: 33 Jahre Versicherungsdauer – mit 60 Jahren, 23 Jahre – mit 63 Jahren, 15 Jahre – mit 65 Jahren.
⚠️ Wichtig: Solche Zeiträume helfen beim Renteneintritt, erhöhen aber nicht die Höhe der Zahlung.
📅 In den Jahren 2027–2028 werden die Anforderungen an die Versicherungsdauer steigen.
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