Im Jahr 2026 erhält eine bestimmte Kategorie nicht erwerbstätiger Rentner in der Ukraine einen monatlichen Zuschlag zur Rente in Höhe von 2595 Hrywnia. Dies berichtet RBC-Ukraine unter Berufung auf die Filiale des Pensionssystems der Ukraine in der Oblast Saporischschja. Die Zahlung ist in Artikel 29 des Gesetzes der Ukraine vom 3. Dezember 2025 Nr. 4695-IX „Über das Staatsetat der Ukraine für das Jahr 2026“ festgelegt und richtet sich an Personen, die infolge der Tschernobyl-Katastrophe geschädigt wurden und dauerhaft in den Umsiedlungszonen leben.
Wer hat Anspruch auf den Zuschlag
Anspruch auf den monatlichen Zuschlag in Höhe von 2595 Hrywnia haben nicht erwerbstätige Rentner, die dauerhaft in der Zone der bedingungslosen (zwangsweisen) Umsiedlung und in der Zone der garantierten freiwilligen Umsiedlung leben. Die entscheidende Bedingung ist, dass die Person zum Stichtag 26. April 1986 oder im Zeitraum vom 26. April 1986 bis zum 1. Januar 1993 in den genannten Zonen gelebt oder gearbeitet haben muss. Genau dieser Umstand verleiht der Person den Status eines Opfers der Tschernobyl-Katastrophe und damit im Ergebnis den Anspruch auf die entsprechende Zahlung.
Ausnahmen: Wer keinen Zuschlag erhält
Das Pensionssystem der Ukraine legt klar fest, welche Kategorien von Bürgern diesen Zuschlag nicht erhalten. Erstens wird er Personen nicht gewährt, die nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl eigenständig oder auf Anweisung der oblastalen Staatsverwaltungen ihren Wohnsitz außerhalb der Umsiedlungszonen geändert und dann dorthin dauerhaft zurückgekehrt sind. Zweitens steht die Zahlung nicht jenen zu, die ihren Wohnsitz in diesen Zonen erst nach dem Tschernobyl-Unfall registriert oder dorthin umgezogen sind. Somit bleibt die ununterbrochene Wohnsitznahme in der Zone im genannten historischen Zeitraum das entscheidende Kriterium.
Nachweis des Wohnsitzes
Wenn Angaben zum Wohnsitz einer Person in der Zone zum Stichtag 26. April 1986 oder im Zeitraum bis zum 1. Januar 1993 nicht im Einheitlichen staatlichen demografischen Register, im Register der Territorialgemeinde oder in anderen staatlichen Registern verzeichnet sind, stellen die Organe des Pensionssystems der Ukraine diesen Umstand bei Vorliegen bestimmter Umstände fest. Das bedeutet, dass ein Rentner seinen Anspruch auf den Zuschlag auch ohne direkte Einträge in den elektronischen Datenbanken über alternative Dokumente und Verifizierungsverfahren nachweisen kann.
Widersprüchliche Angaben
In offenen Quellen werden Abweichungen bei den Beträgen der Rentenzuschläge festgestellt. Der Haupttext, der sich auf Artikel 29 des Gesetzes über den Staatsetat für 2026 stützt, nennt 2595 Hrywnia. Allerdings erscheint in der Überschrift einer Veröffentlichung der Ausgabe Obozrevatel der Betrag „fast 3 Tausend Hrywnia“, was sich auf eine andere Kategorie der Zahlung beziehen oder eine Ungenauigkeit enthalten könnte. Darüber hinaus berichtet Unian über einen Zuschlag in Höhe von 1038 Hrywnia für alleinlebende Rentner, während RBC-Ukraine zuvor auf einen Alterszuschlag von 300 bis 570 Hrywnia hingewiesen hatte, der automatisch gutgeschrieben wird. Somit zirkulieren im Informationsraum gleichzeitig mehrere verschiedene Rentenzuschläge, und es ist für die Leser wichtig, zu unterscheiden: 2595 Hrywnia ist genau der Tschernobyl-Zuschlag gemäß dem Etat 2026, während 1038 Hrywnia und 300–570 Hrywnia auf andere Zahlungsgesichtspunkte zurückgehen.
Kontext: Soziale Verpflichtungen bei Etat-Einsparungen
Die Einführung dieses Zuschlags erfolgt vor dem Hintergrund eines strengen Sparens der Haushaltsmittel, den der Ministerrat zur Stärkung der Verteidigung eingeführt hat. Ministerpräsident Serhij Kortschyk hat öffentlich versichert, dass der Staat trotz der Einschränkungen die sozialen Verpflichtungen gegenüber den Bürgern, insbesondere im Hinblick auf Renten, vollständig erfüllen wird. Somit bleibt der Tschernobyl-Zuschlag in Höhe von 2595 Hrywnia im Jahr 2026 eine gültige und garantierte Zahlung für die entsprechende Kategorie von Rentnern.