Erwerbsunfähige Rentner, die Kinder unter 18 Jahren erziehen, haben nun Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung durch den Staat. Das Kabinett der Minister der Ukraine hat die Verordnung Nr. 654 verabschiedet, die eine monatliche Zulage zur Rente für diese Bevölkerungsgruppe einführt.

Höhe der Zahlung und Voraussetzungen für die Gewährung

Dem Dokument zufolge beträgt die Höhe der Zulage 150 Hrywnja pro Kind und Monat. Diese Regelung gilt für Rentner, die Altersrente, Invalidenrente oder Dienstaltersrente beziehen, sofern sie nicht erwerbstätig sind und minderjährige Kinder unterhalten.

Wichtig ist zu beachten, dass eine solche Zulage nur von einem der Eltern beantragt werden kann – nicht von beiden gleichzeitig. Das bedeutet, dass die Familie entscheiden muss, wer die Unterlagen für den Erhalt der Zahlung einreichen wird.

Wie man die Zulage erhält: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Zusatzleistung wird nicht automatisch gewährt. Um die monatliche Zahlung zu erhalten, muss sich der Rentner persönlich an die örtliche Stelle des Pensionsfonds der Ukraine wenden und den entsprechenden Antrag zusammen mit einem Paket bestätigender Dokumente einreichen.

Zu den obligatorischen Unterlagen gehören Geburtsurkunden der Kinder, Dokumente, die den Umstand bestätigen, dass die Kinder vom Rentner unterhalten werden, sowie eine Bescheinigung darüber, dass der Elternteil nicht erwerbstätig ist. Die vollständige Liste der erforderlichen Dokumente sollte am besten bei der lokalen Zweigstelle des Pensionsfonds der Ukraine erfragt werden, da sie je nach Region und individuellen Umständen variieren kann.

Weitere Unterstützungsmaßnahmen für Rentner

Zuvor berichtete RBK-Ukraine über eine weitere bedeutende Zulage von fast 1300 Hrywnja monatlich für erwerbsunfähige Militärentner, die arbeitsunfähige Familienmitglieder unterhalten. Zudem wurde früher angekündigt, dass die Versicherungsdauer erweitert wird: Das Studium an Hochschulen bis zum 1. Januar 2004 wird nun auch dann in die Versicherungsdauer eingerechnet, wenn kein Abschluss vorliegt, sofern das Studium in Vollzeitform absolviert wurde.

Diese Maßnahmen belegen die schrittweise Stärkung des sozialen Schutzes für vulnerable Bevölkerungsgruppen, insbesondere für diejenigen, die das Rentenalter mit der Verantwortung der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen verbinden müssen.