Wird die Wohngeldbeihilfe wegen einer geerbten Wohnung gestrichen? Die Pensionskasse nennt die wichtigste Bedingung
Die PBU hat klargestellt: Eine geerbte Wohnung oder ein geerbtes Haus beraubt einen Altersrentenempfänger nicht des Rechts auf die Wohngeldbeihilfe, sofern der Wohnraum nicht vermietet wird. Die Ausnahme gilt nicht für Dienstaltersrenten, Invalidenrenten und Rente wegen des Todes des Ernährers.
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