Für bestimmte Kategorien ukrainischer Rentner war August der Monat, in dem sie weiterhin eine monatliche Zulage zur Rente erhielten. Im Jahr 2026 wurde der Betrag dieser Zahlung überarbeitet und auf 650 Griwna erhöht. Diese Informationen werden von RBC-Ukraine bestätigt, die sich auf das geltende Gesetz stützt.

Wer hat Anspruch auf die Zulage

Das Recht auf zusätzliche finanzielle Unterstützung haben Bürger, die den Status eines Teilnehmers an Kampfhandlungen (UBD) besitzen. Diese Vorschrift ist in Artikel 115 des Gesetzes der Ukraine Nr. 1058-IV „Über die allgemeine staatliche Altersversicherung“ verankert.

Der Staat hat für diese Kategorie von Veteranen verschiedene Arten der finanziellen Hilfe vorgesehen, die darauf abzielen, ihren Lebensstandard zu unterstützen. Die Höhe der Zulage hängt direkt vom Existenzminimum für nicht erwerbstätige Personen ab. Im Jahr 2026 stieg dieser Indikator auf 2595 Griwna, was automatisch zu einer Erhöhung der monatlichen Zulage für Teilnehmer an Kampfhandlungen auf 648,75 Griwna führte.

Automatische Gutschrift und Dienstleistungen auf Distanz

Wichtig ist zu beachten, dass der Rentenfonds diese Zulage im automatischen Modus gewährt. Sobald eine Person eine Altersrente beantragt, berücksichtigt das System ihren Status automatisch. Es ist nicht erforderlich, sich separat an Behörden zu wenden, um die Gutschrift zu starten.

Neben der Automatisierung der Zahlungen wurden Rentnern Ende Juli die Möglichkeiten zur vollständigen Fernänderung der Art der Rentenzahlung erläutert. Bürger können nun zwischen Bargeld über „Ukrposhta“ oder Überweisung auf eine Bankkarte ohne Besuch der Filialen wählen.

Für die Umsetzung dieses Verfahrens ist das Vorhandensein einer qualifizierten elektronischen Signatur oder die Nutzung des Dienstes „Diia. Pidpys“ erforderlich. In der Regel tritt die neue Auszahlungsart bereits im Folgemonat nach Einreichung des Antrags in Kraft.

Möglichkeiten für Hilfe von Dritten

Ein besonderes Augenmerk verdient der Mechanismus, der es jeder Person ermöglicht, Geld direkt an einen bestimmten Rentner über das Portal des Rentenfonds zu überweisen. Dies eröffnet neue Möglichkeiten zur Unterstützung älterer Verwandter oder Bekannter.

Allerdings gelten bei dieser Art der Überweisung spezifische Regeln:

  • Der Rentner erhält auf die Hand nur 70 Prozent der Überweisungssumme.
  • Die verbleibenden 30 Prozent verbleiben im Fonds.
  • Die Spende selbst ist steuerfrei.
  • Der Geldeingang beeinflusst das Recht des Rentners auf Subventionen nicht.