Die Beauftragte für den Schutz der Staatsprache hat die Regeln für die Kommunikation in Hauschats erläutert: Wenn der Viber-Chat tatsächlich der einzige Arbeitskanal der WEG zur Kommunikation mit den Miteigentümern ist, muss die dort bereitgestellte Information auf Ukrainisch erfolgen. Dies teilte die Vertreterin der Ombudsfrau, Lysawetsa Satschura, in einem Facebook-Beitrag mit, auf den sich RBC-Ukraine bezieht.
Warum der WEG-Chat unter das Sprachgesetz fällt
Das zentrale Argument der Ombudsfrau stützt sich auf den Rechtsstatus der Organisation. Die WEG ist eine juristische Person, und ihre Amtsträger sind bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten verpflichtet, die Anforderungen des Sprachrechts einzuhalten. Folglich, wenn der Vorsitzende oder ein anderer Vertreter der WEG die Miteigentümer über Beschlüsse, Beiträge, Reparaturen und andere Fragen der Hausverwaltung informiert, gilt dies als dienstliche Kommunikation und nicht als private Korrespondenz. In diesem Fall findet Artikel 30 des Sprachgesetzes Anwendung, der die Verwendung der Staatsprache in dem staatlich regulierten Bereich verlangt.
Fall aus der Oblast Tscherkassy: Verwarnung und 30 Tage zur Behebung
Die Vertreterin der Ombudsfrau führte ein konkretes Beispiel an. Der Vorsitzende einer WEG in der Oblast Tscherkassy führte den Arbeits-Viber-Chat mit den Miteigentümern auf Russisch und meinte, dies sei seine private Angelegenheit. Im Rahmen der staatlichen Kontrolle stellte sich heraus, dass der Chat tatsächlich der einzige Kommunikationskanal war und die Korrespondenz im Rahmen der Erfüllung der Dienstpflichten erfolgte. Am Ende der Prüfung wurde dem Vorsitzenden ein Verstoß gegen Artikel 30 angelastet, ihm wurde eine Verwarnung ausgesprochen und 30 Tage zur Behebung des Verstoßes eingeräumt.
Wo verläuft die Grenze: Arbeitschats und private Kommunikation
Die Ombudsstelle betont, dass es hier um dienstliche Kommunikation geht, die mit der Tätigkeit der WEG und der Information der Miteigentümer zusammenhängt. Das bedeutet nicht, dass den Bewohnern die private Korrespondenz untereinander in einer beliebigen Sprache verboten ist. Die Abgrenzung erfolgt anhand des Charakters der Nachricht: Wenn der Text dienstlichen, organisatorischen oder informativen Charakter hat und von einem Amtsträger der WEG stammt, unterliegt er den Anforderungen des Gesetzes; wenn es sich um private Kommunikation der Nachbarn handelt, nicht.
Widersprüchliche Angaben
Hier ist es wichtig, zwei Darstellungen ehrlich auseinanderzuhalten. In den Materialien einiger Medien, insbesondere kp.ru, wird die Situation mit der Überschrift „Beginn der Bestrafung für die russische Sprache in Hauschats' betitelt. Im dokumentierten Fall aus der Oblast Tscherkassy, den die Ombudsfrau selbst anführt, war die angewandte Maßnahme jedoch genau eine Verwarnung mit einer Frist zur Behebung des Verstoßes, und keine Geldstrafe. Das heißt, die öffentlichen Schlagzeilen eilen der tatsächlichen Praxis voraus: Im konkreten geprüften Fall beschränkte sich die Sanktion auf eine Verwarnung, während Geldstrafen in der Regel bei wiederholtem oder nicht behebtem Verstoß geprüft werden. Der Unterschied zwischen „Verwarnung' und „Geldstrafe' in den Schlagzeilen und in der ursprünglichen Erläuterung ist genau die Unstimmigkeit, die bei der Interpretation zu berücksichtigen ist.
Was Miteigentümer tun sollten und wie viele WEGs es im Land gibt
Die Ombudsfrau ruft die Miteigentümer auf, Fälle zu dokumentieren, in denen die WEG keine Information in der Staatsprache bereitstellt, und entsprechende Beschwerden über das Formular der Beauftragten für den Schutz der Staatsprache einzureichen. Laut den in der Erläuterung angeführten Daten gab es bis Ende 2024 in der Ukraine mehr als 40.000 WEGs, daher können solche Situationen vereinzelt nicht die einzigen sein. Der Kontext wird durch andere Fakten verstärkt: In der Werchowna Rada ist ein Gesetzentwurf zur Verschärfung der Norm zur Verwendung der ukrainischen Sprache mit Änderungen an 22 Gesetzen gleichzeitig registriert, und in diesem Jahr wurden bereits mehr als hundert Verstöße gegen das Sprachgesetz in der Werbung festgestellt, vor allem in Charkiw und Dnipro.