Das ukrainische Finanzsystem bereitet sich auf weitreichende Veränderungen vor. Ab August 2026 treten im Land neue Regeln für Geldüberweisungen in Kraft. Banken führen strenge Limits für Kunden ein, die ihre Einkünfte nicht dokumentarisch nachweisen können, sowie für neu registrierte Unternehmer und Unternehmen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz des Marktes für Zahlungsdienste zu erhöhen und finanzielle Missbräuche zu bekämpfen.

Wer ist von den Beschränkungen betroffen?

Die Neuregelungen basieren auf einem aktualisierten Memorandum zur Gewährleistung der Transparenz des Marktes für Zahlungsdienste, das die Banken bereits am 14. Mai unterzeichnet haben. Das Dokument tritt schrittweise in Kraft. Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht alle Bürger von den Beschränkungen betroffen sind. Ausnahmen gelten für Gehaltsempfänger, Personen mit dokumentarisch nachgewiesenen Einkünften sowie für Freiwillige, die eine offizielle Identifizierung in der Bank gemäß den Anforderungen der Nationalbank durchlaufen haben.

Strenge Grenzen werden für diejenigen festgelegt, deren finanzielle Einzahlungen die Bank nicht eindeutig nachverfolgen kann. Für solche Kunden wurden zwei Ebenen von Limits eingeführt, abhängig von der Risikobewertung:

  • Hohes Risiko: Das Limit für Überweisungen beträgt 50.000 Hrywnja pro Monat.
  • Mittleres und niedriges Risiko: Das Limit wurde auf 100.000 Hrywnja pro Monat erhöht.

Es wird unmöglich sein, diese Beträge ohne Vorlage von Dokumenten, die die Herkunft der Mittel begründen, zu überschreiten.

Neue Regeln für Unternehmen und Einzelunternehmer

Die wesentlichsten Änderungen betreffen neu gegründete und inaktive („schlafende') Wirtschaftssubjekte. Für natürliche Personen als Unternehmer (Einzelunternehmer) und juristische Personen werden separate Limits eingeführt, die in zwei Phasen gelten werden.

Ab August werden die monatlichen Überweisungsbeschränkungen wie folgt aussehen:

  • 600.000 Hrywnja – für Einzelunternehmer der ersten Gruppe;
  • 3 Millionen Hrywnja – für die zweite und dritte Gruppe;
  • 5 Millionen Hrywnja – für neue juristische Personen.

Allerdings wird die Grenze bereits im November noch weiter gesenkt: auf 400.000 Hrywnja, 1 Million Hrywnja und 2 Millionen Hrywnja entsprechend. Die Definition eines „neuen Einzelunternehmers' wird jede Bank im Rahmen ihrer eigenen Finanzüberwachungsverfahren selbst bestimmen. In der Regel werden Unternehmer, die zwischen sechs und zwölf Monaten nach der Registrierung tätig sind, dieser Kategorie zugeordnet. Personen, die seit langem aktiv tätig sind und eine transparente Berichterstattung vorweisen, fallen nicht unter die Beschränkungen.

Was tun bei einer Sperrung?

Wenn ein Kunde auf Überweisungsbeschränkungen oder eine Kontosperre stößt, ist das Vorgehen äußerst einfach. Erstens muss man sich an seine Bank wenden, um eine offizielle Erklärung der Gründe zu erhalten. Zweitens sollten Dokumente vorbereitet werden, die die Einkommensquelle bestätigen. Dies können Gehaltsbescheinigungen, Steuererklärungen, Mietverträge oder zivilrechtliche Vereinbarungen sein.

Drittens müssen diese Dokumente in einer Bankfiliale oder über die offizielle mobile App eingereicht werden. Nach der Verifizierung der bereitgestellten Daten sollten die Limits aufgehoben werden. Freiwilligen wird empfohlen, sich im Voraus um eine offizielle Identifizierung in ihrer Bank zu kümmern, indem sie Dokumente vorlegen, die die Freiwilligentätigkeit bestätigen, um jegliche Beschränkungen zu vermeiden.