Der Ausschuss der Werchowna Rada für Finanz-, Steuer- und Zollpolitik hat das Parlament empfohlen, den Gesetzentwurf Nr. 15112-d in erster Lesung und in der Gesamtfassung anzunehmen. Der Entwurf sieht die Abschaffung der geltenden USt-Befreiung für internationale Sendungen im Wert von bis zu 150 Euro vor. Dies teilte die Volksabgeordnete Olha Wasyliwska-Smahliuk mit und präzisierte, dass die Empfehlung unter Berücksichtigung technisch-rechtlicher Änderungen erfolgt sei. Laut dem Volksabgeordneten Jaroslaw Seljnychak ist dies bereits der dritte Fall, in dem der zuständige Ausschuss die Initiative zur Abschaffung der Befreiung für Pakete bis 150 Euro unterstützt — zuvor waren auch die Entwürfe Nr. 15460 und Nr. 15112-d geprüft worden.

Was sich für Käufer konkret ändert

Derzeit sind Waren in internationalen Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro vollständig von der Umsatzsteuer befreit. Der Gesetzentwurf Nr. 15112-d, der den steuerlichen Teil des Änderungspakets zur Besteuerung internationaler Pakete und des E-Commerce darstellt, schlägt vor, diese Begünstigung für kommerzielle Waren aufzuheben. Bei Annahme wird eine USt in Höhe von 20 % auf den gesamten Warenwert ab dem ersten Euro berechnet, nicht erst ab der Schwelle von 150 Euro. Für Käufe über elektronische Plattformen ist ein separates Verfahren vorgesehen: Die Steuer wird in den Endpreis der Bestellung einbezogen, und die Plattform übernimmt selbst die Erhebung und Abführung an den Staatshaushalt. Das Finanzministerium plant, das IOSS-Modell (Import One-Stop Shop) zu nutzen, ähnlich dem, das in der Europäischen Union angewendet wird: Der Käufer sieht bei der Bestellung sofort den Endpreis einschließlich USt und zahlt ihn in einer einzigen Zahlung, ohne zusätzliche Dokumente ausfüllen zu müssen.

Warum die Reform überfällig ist: Zollstatistiken

Finanzminister Serhij Martschenko begründet die Reform mit der Notwendigkeit, gleichwertige Bedingungen für ukrainisches und ausländisches Unternehmen zu schaffen. Nach seinen Worten zahlen inländische Hersteller und Importeure Umsatzsteuer, während ein erheblicher Teil der Waren, die über internationale Sendungen aus dem Ausland einlaufen, von einer Steuerbefreiung profitiert. Das Ausmaß des Phänomens belegen die Daten der Staatlichen Zollbehörde: Im Jahr 2025 gingen in der Ukraine internationale Post- und Expresssendungen im Wert von 167,3 Mrd. Hrywnja ein, von denen 92,9 Mrd. Hrywnja (55,5 %) nicht besteuert wurden. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 belief sich das Volumen des nicht besteuerten Imports auf etwa 40 Mrd. Hrywnja — innerhalb von zwei Jahren hat es sich mehr als verdoppelt. Die Tendenz setzt sich im Jahr 2026 fort: In den ersten sieben Monaten erreichte der Gesamtwert der internationalen Pakete 136,3 Mrd. Hrywnja, wobei 56,8 Mrd. Hrywnja (42 %) nicht mit USt belastet wurden. Das Finanzministerium weist zudem darauf hin, dass das geltende System Anreize zum Zerlegen kommerzieller Sendungen in einzelne Pakete zur Vermeidung der Steuerzahlung schafft.

Budgeterwartungen und Umsetzungszeitrahmen

Nach Schätzung von Serhij Martschenko kann der Haushalt nach Einführung des neuen Modells jährlich etwa 10 Mrd. Hrywnja zusätzliche Einnahmen erzielen. Der Minister verknüpft die Reform auch mit der Notwendigkeit, das strukturelle Defizit der Leistungsbilanz zu verringern, das nach seinen Angaben für das laufende Jahr etwa 50 Mrd. US-Dollar beträgt. In den ersten sieben Monaten 2026 stiegen die Importe um 33 %, während die Exporte nur um 4 % zunahmen, das heißt, das Importwachstum übertraf das Exportwachstum um fast das Achtfache. Dabei steigt der Endpreis der Ware für den Verbraucher nicht zwingend um genau 20 %: Der Verkäufer oder Marktplatz kann die Steuer teilweise aus eigener Marge ausgleichen, den Preis anpassen oder einen Rabatt anbieten. Die Einführung des neuen Systems ist vor dem 1. Januar 2027 nicht geplant — es wird erst nach Bestätigung der Bereitschaft aller Akteure des Marktes für internationale Postsendungen und der erforderlichen IT-Lösungen in Kraft treten.

Widersprüchliche Daten

In öffentlichen Aussagen zu den finanziellen Folgen der Reform werden zwei erheblich voneinander abweichende Zahlen genannt. Einerseits erklärte Serhij Martschenko bei der Vorstellung der Initiative im Ausschuss, dass die Ukraine ohne Annahme des Gesetzentwurfs „4 Mrd. Euro nicht erhalten könnte“. Andererseits ist in den offiziellen Schätzungen des Finanzministeriums die Rede von etwa 10 Mrd. Hrywnja zusätzlichen jährlichen Einnahmen für den Haushalt. Der Unterschied zwischen diesen Werten beträgt mehr als das 15-Fache (10 Mrd. Hrywnja entsprechen bei einem Kurs von etwa 40 Hrywnja/Euro rund 250 Mio. Euro). Möglicherweise spiegelt die Zahl von 4 Mrd. Euro kumulative Haushaltsverluste über mehrere Jahre wider oder umfasst indirekte wirtschaftliche Effekte; in den vorliegenden Quellen wird jedoch keine solche Abgrenzung vorgenommen, und beide Zahlen werden als Schätzung desselben Ministers zitiert. Bis zur Annahme des Gesetzentwurfs in der Schlusslesung bleibt das genaue Ausmaß des Budgeteffekts Gegenstand der Debatte.

Der Gesetzentwurf Nr. 15112-d befindet sich derzeit in der Phase der Empfehlung des zuständigen Ausschusses. Bis zu seinem Inkrafttreten muss er die erste Lesung, die Überarbeitung im Ausschuss, die zweite Lesung und die Abstimmung im Plenum durchlaufen. Experten und Marktteilnehmer erwarten, dass die technische Bereitschaft der Infrastruktur — sowohl auf Seiten der Zollbehörden als auch auf Seiten der internationalen Marktplätze, die den IOSS-Mechanismus in ihre Zahlungssysteme integrieren müssen — die entscheidende Voraussetzung für den Start sein wird.