Das Kabinett der Ukraine hat ein Experimentierprojekt zur Einführung der unterirdischen Lagerung von Mineralölerzeugnissen, die zu den Mindestreserven an Rohöl und Mineralölerzeugnissen (MZN) gehören, gebilligt. Dies berichtet RBC-Ukraine unter Verweis auf die Regierungsverordnung Nr. 1037 vom 13. August 2026. Das Dokument verknüpft den Start der Initiative ausdrücklich mit den Bedingungen des Rechtsregimes des Kriegszustands und legt klare Rahmenbedingungen hinsichtlich der Fristen, der Verantwortung und des Anteils an Kraftstoff fest, der in den unterirdischen Lagerkreis überführt werden soll.

Was die Verordnung vorsieht

Dem Wortlaut der Verordnung zufolge gilt das Experiment während der Dauer des Kriegszustands, jedoch nicht länger als zwei Jahre ab dem Inkrafttreten des Dokuments. Das Projekt sieht vor, dass ein Teil der Mineralölerzeugnisse aus den MZN unter der Erde gelagert wird; hierfür ist die Schaffung eines verzweigten Systems unterirdischer Lagerstätten vorgesehen. Im Dokument wird auch eine formale Definition gegeben: Eine unterirdische Lagerstätte für Mineralölerzeugnisse ist die Gesamtheit von Tanks, Pipelines, Ingenieurausrüstung und anderen verbundenen Elementen, die unterhalb der Erdoberfläche liegen und zur Lagerung von Rohöl oder Mineralölerzeugnissen bestimmt sind.

Wer für die Umsetzung verantwortlich ist

Als Koordinator des Experimentierprojekts ist das Energieministerium der Ukraine bestimmt. Die Rolle des „spezialisierten verantwortlichen Lagerhalters“ wird der Aktiengesellschaft „Uktransnafta“ zugewiesen. Genau dieser Gesellschaft obliegt die Pflicht, innerhalb von zwei Monaten ab Inkrafttreten der Verordnung mit dem Energieministerium die prognostizierten Fristen für die Inbetriebnahme der Lagerstätten sowie die Kostenschätzungen für deren Rekonstruktion abzustimmen. Am Projekt können entsprechende unterirdische Lagerstätten für Mineralölerzeugnisse beteiligt werden, die die festgelegten Anforderungen erfüllen.

Wesentliche Anforderungen an den Kraftstoffmarkt

Die zentrale Anforderung für die Teilnehmer des Kraftstoffmarkts tritt ab 2027 in Kraft, also mit Beginn des dritten Basisjahres. Marktteilnehmer und Betreiber werden verpflichtet sein, mindestens 20 % des Gesamtvolumens an Dieselkraftstoff aus den MZN in unterirdischen Lagerstätten zu lagern. Damit wird gerade der Dieselbereich zum ersten, für den der unterirdische Lagerkreis obligatorisch und nicht mehr fakultativ ist.

Finanzierung und Mittelquellen

Die Umsetzung des Projekts ist gemäß der gebilligten Ordnung aus eigenen Mitteln seiner Teilnehmer und anderen gesetzlich nicht verbotenen Quellen zu finanzieren, einschließlich des Staatshaushalts. Das bedeutet, dass das Projekt finanziell nicht vollständig „staatlich“ sein wird, sondern auf einem gemischten Modell mit Beteiligung der Marktbetreiber beruhen wird.

Kontext: Sicherheit der Kraftstofflieferungen

Der Start der unterirdischen Lagerung erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Risiken für die oberirdische Kraftstoffinfrastruktur. Zuvor hatte das Netz der Tankstellen WOG aufgrund der Sicherheitslage in mehreren Regionen der Ukraine einen besonderen Betriebsmodus eingeführt. In der an der Front gelegenen Oblast Sumy wurde ihrerseits ein Mechanismus zur stabilen Versorgung der Region mit Brennstoffen unter Beschuss ausgearbeitet, insbesondere durch die Vereinfachung der Verfahren zur Aufstellung temporärer mobiler Tankstellen. In diesem Kontext erscheint die Überführung eines Teils der strategischen Reserven in den unterirdischen Lagerkreis als logischer Schritt zur Verringerung der Verwundbarkeit des Kraftstoffs gegenüber äußeren Einflüssen.