Die Staatliche Steuerverwaltung der Ukraine hat ein Bündel administrativer Maßnahmen entwickelt, das darauf abzielt, die Zusammenarbeit mit Unternehmen zu vereinfachen, die infolge russischer Beschuss Schäden erlitten haben. Dies berichtete das Medium RBC-Ukraine am 3. September 2026 unter Berufung auf eine offizielle Erklärung der Steuerverwaltung. Die kommissarische Leiterin der Behörde, Lesja Karnauch, erklärte, dass Unternehmen nach Angriffen mit der Zerstörung von Ausrüstung, Lagerbeständen, Waren und Materialgütern sowie von Primärbelegen konfrontiert seien und dass die Produktionsprozesse vollständig zum Stillstand kämen. Ihren Worten zufolge erfordere ein Teil der Unterstützungsmechanismen eine gesetzliche Regelung, während eine Reihe von Entscheidungen jedoch bereits innerhalb der bestehenden Befugnisse der Steuerverwaltung und -kontrolle anwendbar sei.
Separate Identifizierung betroffener Unternehmen
Die erste und zentrale Säule der Reform besteht in der Bildung eines separaten Registers in den Informationssystemen der Steuerverwaltung für Unternehmen, die den Beschädigungsfakt infolge von Beschuss dokumentarisch nachgewiesen haben. Für diese Steuerpflichtigen wird ein spezieller Vermerk eingeführt: „Wirtschaftssubjekt, das infolge der bewaffneten Aggression Russlands geschädigt wurde“. Bei der Erstellung der Liste stützt sich die Steuerverwaltung auf Daten des Staatlichen Dienstes für Notfälle, der Militärverwaltungen, der lokalen Behörden, der Strafverfolgungsorgane und der staatlichen Register. Wie die Steuerverwaltung betont, ermöglicht dies, die erneute Anforderung von Dokumenten zu vermeiden, die bereits in staatlichen Informationssystemen vorliegen, und entlastet die Unternehmen in einem Moment, in dem sie ohnehin die Folgen der Zerstörungen bewältigen, von zusätzlicher bürokratischer Belastung.
Neubewertung der Steuer Risiken unter Berücksichtigung der Angriffsfolgen
Die zweite Säule betrifft die Methodik der Bewertung steuerlicher Risiken. Die Steuerverwaltung erklärte, dass ein Rückgang des Umsatzes, der Rentabilität oder der Steuerlast eines Unternehmens für sich genommen nicht automatisch zu einer Dokumentanforderung seitens der Inspektion oder zur Anordnung einer Prüfung führen solle. Der Algorithmus werde überarbeitet: Bevor Änderungen als potenzielles Risiko eingestuft werden, sei der Inspektor verpflichtet, deren Ursachen festzustellen und zu prüfen, ob sie mit den nach Beschuss erlittenen Schäden zusammenhängen. Erst nach Bestätigung oder Widerlegung dieses Zusammenhangs werde über das Vorliegen tatsächlicher steuerlicher Risiken entschieden. Dabei habe die Behörde ausdrücklich klargestellt: Der Status eines betroffenen Unternehmens bedeute keine vollständige Befreiung von der Steueraufsicht. Falls dennoch eine Prüfung erforderlich sei, müssten ihr Gegenstand und Umfang sich maximal auf das konkret identifizierte Risiko konzentrieren und nicht zu einer umfassenden Revision ausarten.
Verzicht auf papierbasierte Bürokratie und Umgang mit verlorenen Belegen
Die dritte Säule ist die radikale Reduzierung des papierbasierten Dokumentenverkehrs. Der Hauptkanal der Zusammenarbeit mit den betroffenen Steuerpflichtigen wird das elektronische Büro sein. Die Steuerverwaltung betonte, dass sie nicht beabsichtige, Dokumente erneut anzufordern, die bereits in den Informationssystemen der Behörde vorliegen oder über den behördenübergreifenden Datenaustausch zugänglich sind. Ein separater Maßnahmenblock betrifft Unternehmen, die infolge der Angriffe ihre primären Buchführungsbelege verloren haben. Für diese beabsichtigt die Steuerverwaltung, die in elektronischen Datenbanken erhaltenen Informationen maximal zu nutzen, um die Unternehmen nicht wegen des physischen Verlusts der Datenträger in eine Sackgasse zu treiben.
Steuerliche Verbindlichkeiten und persönliche Begleitung schwer betroffener Unternehmen
Die Behörde hat zudem einen Ansatz für den Umgang mit steuerlichen Verbindlichkeiten betroffener Unternehmen festgelegt. Falls bei einem Unternehmen eine Verbindlichkeit entsteht, muss die Steuerverwaltung den Steuerpflichtigen unverzüglich darüber informieren. Dabei führt das Vorliegen einer Verbindlichkeit nicht zu einem automatischen Verlust des Status eines betroffenen Unternehmens, und die gesetzlichen Verfahren zur Begleichung steuerlicher Verbindlichkeiten behalten ihre Gültigkeit. Für Unternehmen mit kritischen Zerstörungen ist ein Mechanismus der persönlichen Begleitung geplant: Es wird eine verantwortliche Person in der Steuerverwaltung bestimmt, die dem Steuerpflichtigen bei der Zusammenarbeit mit der Behörde hilft. Auch die Büros der Steuerberater sollen maximal einbezogen werden. „Wir tun alles, damit die von Angriffen Russlands Betroffenen keine formale, sondern eine gezielte Unterstützung bei der Verwaltung erhalten“, resümierte Lesja Karnauch.
Kontext: Aussagen des Präsidenten zur Ausweitung der Unternehmensunterstützung
Die Initiativen der Steuerverwaltung fügen sich in einen breiteren politischen Kontext ein. Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte zuvor über die Vorbereitung von Entscheidungen zur Stärkung der Unterstützung für das ukrainische Unternehmen, das unter Bedingungen russischer Angriffe arbeitet und für die Wirtschaft des Landes von entscheidender Bedeutung ist, berichtet. Insbesondere war die Rede von der Ausweitung staatlicher Unterstützungsprogramme und der Skalierung des Programms für bezahlbare Kredite. Der Staatschef betonte auch, dass die Bedürfnisse der Unternehmen wöchentlich festgehalten und Treffen mit deren Vertretern regelmäßig durchgeführt werden sollen. Damit werden die steuerlichen Maßnahmen der Steuerverwaltung zu einem Element der umfassenden Strategie zur Anpassung der Wirtschaft an die Bedingungen andauernder Kampfhandlungen.