Ukrainische Konsulate im Ausland haben klare Anweisungen erhalten: Die Erbringung von Dienstleistungen für Männer im Wehrpflichtalter ohne Wehrpassdokumente ist nun verboten. Diese Entscheidung ist in der Kabinettsverordnung Nr. 981 verankert, die am 29. Juli angenommen wurde.

Neues Verfahren zur Dokumentenprüfung

Dem Dokument zufolge, dem eine spezielle Handlungsanweisung beigefügt ist, sind konsularische Beamte verpflichtet, die Gültigkeit der Wehrpassdokumente zu überprüfen. Ab jetzt können ukrainische Staatsbürger männlichen Geschlechts im Alter von 18 bis 60 Jahren keine konsularischen Dienstleistungen erhalten, wenn sie ihren Wehrpass nicht vorlegen.

Die Gesetzgebung sieht zwei Formate der Vorlage vor: eine elektronische Version oder einen ausgedruckten Dokument. Eine Ausnahme wurde für Personen getroffen, die bei der Sicherheitsdienst der Ukraine (SBU) oder bei Nachrichtendiensten registriert sind – diese müssen das Dokument ausschließlich in Papierform vorlegen.

Prüfmechanismus und Konsequenzen

In den Konsulaten erfolgt die Prüfung direkt bei der Anwesenheit des Bürgers. Die Verordnung definiert klar die Voraussetzungen für die Verweigerung konsularischer Handlungen. Wenn ein Wehrpflichtiger seinen Status nicht nachweisen oder das Dokument nicht vorlegen kann, muss der Konsul die Dienstleistung verweigern.

Dieser Schritt wird Teil eines umfassenden Systems zur Kontrolle des Mobilmachungspotenzials. Zuvor wurde berichtet, dass verschiedene Kategorien von Wehrpflichtigen Anspruch auf eine Aussetzung der Mobilmachung im Jahr 2026 haben, jedoch ist für die Beantragung solcher Vergünstigungen das Vorliegen gültiger Dokumente erforderlich.

Situation im Inland

Neben der Verschärfung der Kontrollen im Ausland ändern sich auch die Regeln innerhalb des Landes. Beispielsweise haben Schulen das Recht erhalten, das Vorhandensein eines elektronischen Wehrpassdokuments (e-VOID) bei wehrpflichtigen Schülern zu überprüfen. Gleichzeitig ist es gesetzlich verboten, von Studenten eine Papierfassung des Dokuments zu verlangen.