Der Sprecher der Europäischen Kommission, Lammert, erklärte auf einer Pressekonferenz, dass der Beschluss des Rates der EU zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Bürger, die die Ukraine gezwungenermaßen verlassen haben, keine Unterscheidung nach dem Geschlecht vorsieht. Laut ihm ist die Norm in den Begriffen „Militärdienst' oder „Dienst in der Armee' formuliert und gilt daher gleichermaßen für Männer und Frauen. „Es geht um Militärdienst oder Dienst in der Armee, daher gibt es keinen Unterschied zwischen Männern und Frauen', betonte der Vertreter der EK, wie RBC-Ukraine berichtet.
Geschlechtsneutralität des Beschlusses des Rates der EU
Das wichtigste Ergebnis der Pressekonferenz ist, dass die formale Konstruktion des europaweiten Beschlusses nicht an das Geschlecht des Antragstellers gebunden ist. Das bedeutet, dass Frauen, die in der Ukraine wehrpflichtig sind, bei der Beantragung des vorübergehenden Schutzes in EU-Ländern bestätigen müssen, dass sie ihrer Wehrpflicht nicht ausweichen. Bisher lag der Fokus in der öffentlichen Debatte vor allem auf Männern, doch die Position Brüssels erweitert den Geltungsbereich der Norm auf alle Wehrpflichtigen, einschließlich Frauen.
Was genau müssen Wehrpflichtige bestätigen?
Die Anforderungen betreffen die Erfüllung der Wehrpflicht in zwei Aspekten: entweder den aktuellen Militärdienst oder den bereits geleisteten Dienst in der Vergangenheit. In der Praxis bedeutet dies, dass Dokumente vorgelegt werden müssen, die den Status, die Einberufung, rechtmäßige Gründe für die Ausreise aus der Ukraine oder das Fehlen von Anzeichen einer Dienstverweigerung bestätigen. Für Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren sind solche Bestätigungen bereits ein obligatorischer Bestandteil des Verfahrens geworden, und nun, gemäß der Erklärung der EK, gilt diese Logik auch für wehrpflichtige Frauen.
Praxis in Spanien und Tschechien
Die neuen Anforderungen spiegeln sich bereits in der Arbeit der nationalen Behörden wider. In Spanien berichten ukrainische Frauen, die den vorübergehenden Schutz beantragen, dass von ihnen nun Daten aus der App „Reserv+' und einen Vermerk über die Grenzüberquerung verlangt werden. Die Botschaft der Ukraine in Spanien erklärte, dass die Neuerungen mit dem Beschluss des Rates der EU zusammenhängen, mit dem die Gültigkeitsdauer des vorübergehenden Schutzes für Ukrainer, die das Land gezwungenermaßen verlassen haben, bis zum 4. März 2028 verlängert wurde. In Tschechien konnten laut vorliegenden Informationen seit dem 5. August Dutzende Ukrainer den Schutz nicht beantragen, weil ihnen die Dokumente fehlten, die den Nachweis der Erfüllung ihrer Wehrpflicht belegen.
Widersprüchliche Daten
Hier ist es wichtig, die Unterschiede in der Betonung ehrlich festzuhalten. Einerseits unterstreicht die offizielle Position der EK, wie von Lammert dargelegt, die vollständige Geschlechtsneutralität der Norm: Im Text des Beschlusses gibt es keinen Unterschied zwischen Männern und Frauen. Andererseits dominiert in öffentlichen Mitteilungen und in der Praxis der Mitgliedstaaten nach wie vor eine Formulierung, in der die Dokumentenanforderungen durch die Brille von Männern im Alter von 23 bis 60 Jahren beschrieben werden, während Fälle von Überprüfungen bei Frauen (wie beispielsweise die Anforderung von „Reserv+'-Daten in Spanien) als einzelne, „neue' Episoden dargestellt werden. Somit weichen die formale Norm und ihre tatsächliche Wahrnehmung vor Ort derzeit noch voneinander ab: Brüssel spricht von einer einheitlichen Regel für alle Wehrpflichtigen, während nationale Behörden und Medien den Fall von Frauen häufig als Ausnahme beschreiben. Dies ist kein Widerspruch in Zahlen oder Daten, sondern eine erhebliche Diskrepanz in der Interpretation, die bei der Bewertung der tatsächlichen Risiken für Antragstellerinnen berücksichtigt werden sollte.
Statistik und weitere Perspektiven
Trotz der Verschärfung der Dokumentenanforderungen steigt die Gesamtzahl der ukrainischen Bürger, die in EU-Ländern unter vorübergehendem Schutz stehen, weiter an, wie Daten von Eurostat zeigen. Dies deutet darauf hin, dass die neuen Regeln bisher noch nicht zu systematischen Absagen geführt haben, jedoch eine zusätzliche administrative Belastung und das Risiko von Verzögerungen an der Grenze und in den Aufnahmeeinrichtungen schaffen. In den kommenden Monaten wird entscheidend sein, wie einheitlich die nationalen Behörden die geschlechtsneutrale Formulierung der EK anwenden und welche Dokumente sie als ausreichenden Nachweis für wehrpflichtige Frauen ansehen werden.