Gemäß den neuen Regeln, die für die Ukrposchta in Kraft getreten sind, müssen Kunden nun bei der Abwicklung von Nachnahmesendungen die Steuernummer (RNOCKPP) angeben, unabhängig von der Höhe des Geschäfts. Dies teilte der Generaldirektor des Unternehmens, Ihor Smelianskyj, in seinem Telegram-Kanal mit.

Das Verfahren zur Bestätigung der Daten hängt jedoch vom Wert der Sendung ab. Bei Transaktionen bis zu 5.000 Hrywnja wird die Steuernummer auf Basis der mündlichen Angabe des Kunden erfasst, ohne dass eine zwingende dokumentarische Bestätigung erforderlich ist. Wenn der Wert der Transaktion jedoch 5.000 Hrywnja übersteigt, muss der Kunde dem Postmitarbeiter ein Dokument vorlegen, das seine RNOCKPP bestätigt.

Anforderungen der Nationalbank und die Position des Betreibers

Laut Smelianskyj gelten diese Anforderungen für alle Postbetreiber in der Ukraine und nicht nur für die Ukrposchta. Die Neuerungen wurden zur Umsetzung der Beschlüsse der Nationalbank der Ukraine für alle Anbieter von Finanzdienstleistungen eingeführt, einschließlich Banken und Postbetreiber.

Seit August dieses Jahres muss die Ukrposchta auf den Papierquittungen für Zahlungen den vollständigen Namen des Zahlers, seine RNOCKPP und die vollständige Bankkartennummer drucken. Der Generaldirektor betonte, dass das Unternehmen mit diesen Vorschriften nicht einverstanden ist und sich bereits an die Behörden gewandt hat, um die Entscheidung zu überdenken, jedoch zur Einhaltung verpflichtet ist.

Gleichzeitig äußerte Smelianskyj Bedenken, dass die Nationalbank bei Überprüfungen von den Betreibern möglicherweise verlangen könnte, zusätzlich die Richtigkeit der Nummer zu überprüfen, die der Kunde ohne dokumentarische Bestätigung genannt hat, was zusätzliche Schwierigkeiten bei der Arbeit schaffen würde.