Das US-Außenministerium hat das Visumbulletin für September 2026 veröffentlicht, das die Reihenfolge der Bearbeitung von Anträgen auf Einwanderungsvisen und Green Cards festlegt. Das Dokument definiert zwei zentrale Tabellen – die der Endhandlungsdaten (Final Action Dates) und die der Einreichungsdaten (Dates for Filing). Die erste zeigt an, wann eine Einwanderungsvisennummer ausgestellt werden kann, die zweite ermöglicht es bestimmten Antragstellern, ihre Dokumente früher einzureichen. Besonders betonte die Behörde: Personen, die ihren Status innerhalb des Landes über den US-amerikanischen Bürgerschafts- und Einwanderungsdienst (USCIS) ändern, sollten sich nicht auf das Bulletin des Außenministeriums, sondern auf die Tabelle stützen, die das USCIS für September festlegt.
Warum September 2026 ein kritischer Monat ist
September ist der letzte Monat des Haushaltsjahres 2026, weshalb das Außenministerium davor warnt, dass in bestimmten Kategorien bis zum 30. September zusätzliche Einschränkungen auftreten können, wenn die jährlichen Kontingente für die Ausstellung von Einwanderungsvisen erschöpft sind. Die Behörde hob drei Bereiche hervor, die besonders aufmerksam verfolgt werden sollten: die Kategorie EB-1 für indische Staatsbürger, die Kategorie EB-2 und die nicht reservierte EB-5. Für diese Linien können die Stichtage nach hinten verschoben und die entsprechenden Kategorien vorübergehend unzugänglich werden, wenn die Nachfrage die Kontingente übersteigt.
Familienkategorien: F2A bleibt die günstigste
Eine der günstigsten Familienkategorien bleibt weiterhin F2A, die Ehegatten und Kinder von rechtmäßigen ständigen Einwohnern der USA betrifft. Für die meisten Länder liegt das Endhandlungsdatum im September bei 22. August 2026, und in der Tabelle der Einreichungsdaten bleibt F2A für alle Länder aktuell. Gleichzeitig können Personen, die ihren Status in den USA ändern möchten, diese Tabelle erst nach entsprechender Genehmigung des USCIS nutzen. Für Mexiko, Indien und die Philippinen gelten in einigen Familienkategorien separate, frühere Daten, bedingt durch die hohe Nachfrage.
Arbeitskategorien EB-1, EB-2 und EB-3
In der Kategorie EB-1, die Prioritätsarbeiter umfasst, bleiben die Visen für die meisten Länder ohne Dateneinschränkung verfügbar. Ausnahmen sind China, wo das Endhandlungsdatum der 1. Juli 2023 ist, und Indien, wo es auf den 15. Oktober 2022 festgelegt ist. Die Kategorie EB-2 bleibt für die meisten Länder aktuell, jedoch ist für China das Stichtag auf den 1. September 2021 festgesetzt, und für Indien ist die Kategorie als unzugänglich gekennzeichnet. Für die Kategorie EB-3, die qualifizierte Arbeitnehmer und Fachkräfte umfasst, legt das Bulletin entsprechende Daten für einzelne Länder fest, wobei sie für Länder mit hoher Nachfrage traditionell früher liegen.
EB-5: Nicht reservierte Linie im Risiko, reservierte – aktuell
In der nicht reservierten Kategorie EB-5 bleiben die Visen für die meisten Länder verfügbar, während für China das Endhandlungsdatum der 1. Dezember 2016 ist und für Indien die Kategorie unzugänglich ist. Gleichzeitig bleiben die drei reservierten EB-5-Kategorien – für Investitionen in ländlichen Gebieten, in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und in Infrastrukturprojekte – für alle genannten Länder aktuell. Das Außenministerium warnte ausdrücklich, dass die nicht reservierte EB-5 neben der EB-2 zu den Kategorien gehört, deren Stichtage bis zum Ende des Haushaltsjahres bei Erschöpfung der jährlichen Kontingente nach hinten verschoben werden können.
Widersprüchliche Daten
Auf dem Papier zeigt das Bulletin, dass in vielen Kategorien die Daten „aktuell' bleiben und die Visen verfügbar sind. In der Praxis widerspricht dies jedoch parallelen Entscheidungen der Regierung: Berichten zufolge hat die Regierung von US-Präsident Donald Trump die Terminbuchung für Visagespräche für Antragsteller weltweit im Rahmen einer Kampagne zur Verschärfung der Einwanderungskontrolle ausgesetzt, und zuvor berichtete RBC-Ukraine, dass die USA bis zu 200.000 Visen annullieren könnten. Somit erhalten Antragsteller zwei widersprüchliche Signale: formal verfügbare Daten im Bulletin und faktisch eingeschränkte Möglichkeiten, ein Gespräch zu bestehen oder bereits ausgestellte Visen zu behalten. Außerdem stellte das Außenministerium fest, dass es in den letzten Monaten die Daten in einigen Familien- und Arbeitskategorien nach der Verringerung der Visaerteilung an Staatsbürger bestimmter Länder aufgrund administrativer Maßnahmen, die die Bearbeitung der Anträge beeinflussen, verschoben hat, und schließt bei steigender Nachfrage weitere Änderungen nicht aus.
Was Antragsteller tun sollten
Antragstellern wird geraten, vor der Einreichung ihrer Dokumente sowohl das Visumbulletin des Außenministeriums für September als auch die Tabelle des USCIS zu prüfen, insbesondere wenn eine Statusänderung innerhalb der USA geplant ist. Bis zum 30. September sollten die auf EB-1 für Indien, EB-2 und die nicht reservierte EB-5 Anspruch Habenden besondere Aufmerksamkeit widmen: Genau für diese Linien ist ein Rückwärtssprung der Daten wahrscheinlich. Angesichts der Aussetzung der Terminbuchung für Gespräche und des Risikos einer Visaannullierung sollte die Einreichungsstrategie mit einem Zeitpuffer und unter ständiger Überwachung der offiziellen Tabellen beider Behörden aufgebaut werden.