Die Regierung von US-Präsident Donald Trump bereitet eine großangelegte Operation zur Annullierung von bis zu 200.000 Touristen- und Geschäftsvisen der Kategorien B1 und B2 vor, die im Zeitraum von 2016 bis 2026 ausgestellt wurden. Wie Associated Press berichtet, geht es um Ausländer, die in die Vereinigten Staaten als kurzfristige Besucher einreisten und anschließend Asylanträge stellten oder weiterhin stellen. Das US-Außenministerium könnte die Annullierung in den kommenden Wochen offiziell bekanntgeben, allerdings wurde zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine endgültige Entscheidung getroffen, und Quellen im Ministerium sprachen unter Wahrung der Anonymität von den Plänen.

Prüfmechanik und Folgen für Visainhaber

Die Überprüfung der Inhaber gültiger B1- und B2-Visa wurde eingeleitet, nachdem das Außenministerium von der US-Bürger- und Einwanderungsbehörde (USCIS) Daten zu gestellten Asylanträgen erhalten hatte. Die Behörden stellten die Informationen gegenüber und identifizierten Ausländer, deren ursprünglicher Aufenthaltsstatus nicht mit dem tatsächlichen Wunsch übereinstimmt, im Land zu bleiben. US-Beamte betonten, dass die Entziehung des Visums an sich keine sofortige Abschiebung bedeutet. Die meisten Personen, deren Asylanträge noch geprüft werden, werden in eine andere Aufenthaltskategorie überführt und verlieren dabei ihren Status als Personen, die sich mit einem Touristen- oder Geschäftsvisum in den USA aufhalten.

Kontext: Verschärfung der Visapolitik unter Trump

Die Annullierung von bis zu 200.000 Visa ist keine isolierte Entscheidung, sondern Teil einer systematischen Strategie, die die Trump-Regierung während ihrer gesamten Amtszeit konsequent verfolgt. Antragsteller auf US-Visa müssen nun erweiterte Informationen über ihre Aktivitäten in sozialen Medien bereitstellen und in Einzelfällen erhebliche Geldkautionen hinterlegen. Neue Antragsteller auf B1- und B2-Visa müssen bestätigen, dass sie nicht beabsichtigen, in den USA um Asyl zu bitten, und dass sie die Absicht haben, in ihr Wohnland zurückzukehren. Vize-Außenminister Christopher Landau bezeichnete die Praxis öffentlich als „Schlupfloch“: „Asyl darf kein Schlupfloch zur Umgehung des Einwanderungsrechts sein“, schrieb er im sozialen Netzwerk X.

Vorherige Annullierungswellen

Im vergangenen 18-Monats-Zeitraum hat das Außenministerium bereits rund 175.000 Visa annulliert. Zu den Inhabern gehörten verurteilte oder angeklagte Personen wegen Straftaten – von Fahren unter Alkoholeinfluss bis hin zu Vergewaltigungen und Raub. Auch mehreren Personen, die öffentlich gegen die US-Politik auftraten, wurden Visa entzogen. Die vorbereitete Operation zur Annullierung der Visa von Asylantragstellern wird damit im Wesentlichen die zweite große Welle innerhalb von zwei Jahren darstellen und unterstreicht den Umfang und die Systematik der Überprüfung von Einwanderungsdokumenten.

Widersprüchliche Daten

In den vorliegenden Quellen gibt es eine Reihe von Unstimmigkeiten, die zu berücksichtigen sind. Erstens wird in den Schlagzeilen und Haupttexten die Zahl „bis zu 200.000“ genannt, doch die Beamten selbst geben laut AP keine genaue Anzahl der zu annullierenden Visa an und betonen, dass der Prozess schrittweise erfolgen wird, weshalb sich die Endzahl ändern kann. Zweitens wird einerseits berichtet, dass das Außenministerium „in den kommenden Wochen die Annullierung bekanntgeben könnte“, was den Eindruck einer vorbereiteten Entscheidung erweckt; andererseits wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde und alle Informationen von anonymen Quellen stammen. Das bedeutet, dass die Veröffentlichung verschoben, der Umfang angepasst oder das Verfahren in anderen zeitlichen Rahmen umgesetzt werden kann.

Reaktionen und rechtliche Risiken

Die harte Migrationspolitik der Trump-Regierung löst bereits Rechtsstreitigkeiten aus. Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen haben die neuen Regeln zur Gültigkeitsdauer von Visa für ausländische Studierende vor Gericht angefochten. Experten warnen, dass die Massenannullierung von Visa bei Personen, deren Asylverfahren noch laufen, auf ähnliche rechtliche Herausforderungen stoßen könnte, insbesondere wenn Gerichte der Ansicht sind, dass die Entziehung des Visumsstatus ohne Gewährung einer alternativen Rechtsgrundlage die Grundsätze des Due Process verletzt. Dennoch, so betonen die Beamten, sollte die Überführung in eine andere Aufenthaltskategorie für die meisten betroffenen Personen die Kontinuität ihres legalen Status sicherstellen.