Die Berufungskammer des Höchsten Antikorruptionsgerichts wies die Beschwerde der Verteidigung von Serhij Kropyw, stellvertretendem Leiter der Abteilung für internationale Zusammenarbeit des Büros des Generalstaatsanwalts, zurück. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz: Der Beschuldigte bleibt in Untersuchungshaft, mit der Möglichkeit, eine Kaution in Höhe von 120 Millionen Hrywnja zu leisten. Damit wurde die zuvor vom VAKS gewählte Untersuchungshaftmaßnahme durch die Berufungsinstanz nicht geändert.

Entscheidung der Berufungskammer

Die Verteidigung Kropyws hatte das Gericht gebeten, die gewählte Untersuchungshaftmaßnahme aufzuheben oder durch eine rund um die Uhr andauernde Hausarrest mit elektronischem Fußfessel zu ersetzen. Darüber hinaus bestanden die Anwälte und der Beschuldigte selbst auf einer erheblichen Reduzierung der Kautionssumme – laut den in den Akten dargelegten Angaben auf 2 Millionen Hrywnja –, wobei sie argumentierten, dies sei der maximale Betrag, den der Beamte angesichts seines deklarierten Vermögens aufbringen könne. Der Staatsanwalt der Spezialisierten Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAP) sprach sich gegen die Stattgabe der Berufung aus und führte zusätzliche Ermittlungsargumente an. Insbesondere widerlegte die Anklage die Behauptung Kropyws, er habe sich am 4. September, dem Zeitpunkt seiner Festnahme, in einer Dienstreise befunden: Entsprechende Dokumente wurden von den Ermittlern nicht festgestellt. Unter Berücksichtigung dieser Argumente ließ das Gericht die Anordnung der ersten Instanz unverändert.

Kontext: Operation „Karthago“

Erinnerung: Am 6. September nahm der VAKS Serhij Kropyw bis zum 2. November in Untersuchungshaft, mit der Möglichkeit, eine Kaution in Höhe von 120 Millionen Hrywnja zu leisten, während die Staatsanwälte ursprünglich eine Summe von 200 Millionen Hrywnja beantragt hatten. Der Beamte ist in eine großangelegte gemeinsame Ermittlung des Nationalen Antikorruptionsbüros (NABU) und der Spezialisierten Antikorruptionsstaatsanwaltschaft involviert, die als Operation „Karthago“ bekannt ist. Laut Ermittlern leitete Kropyw eine kriminelle Organisation, die systematisch Bestechungsgelder für das „Schutzgeld“ (Kryschewanje) betrügerischer Callcenter und die anschließende Geldwäsche der erzielten Einnahmen kassierte.

Resonanz und personelle Umstrukturierungen

Die Ermittlungen in der „Karthago“-Affäre haben bereits zu Verhaftungen und personellen Änderungen in den Strafverfolgungsbehörden geführt. Im Rahmen dieses Falls verhaftete der VAKS den Anwalt Alexander Didytsch – Bevollmächtigter und Verwandter von Kropyw. Vor dem Hintergrund der Ermittlungen verloren drei Topstaatsanwälte ihre Ämter: Die Erste Stellvertreterin des Generalstaatsanwalts, Maria Wdowitschenko, reichte ihre Kündigung ein, und die Beamten der Oblaststaatsanwaltschaft Tschyhyryn, Wiktorija Didytsch und Maksym Schtompel, wurden entlassen.

Widersprüchliche Angaben

Bei dem Abgleich der Materialien zeigen sich Diskrepanzen darin, wie die Quellen die Position der Verteidigung zur Kautionssumme beschreiben. In den Hauptakten des Falls ist angegeben, dass die Verteidigung eine Reduzierung der Kaution auf 2 Millionen Hrywnja beantragt habe, unter Verweis auf das deklarierte Vermögen des Beschuldigten. Gleichzeitig formulieren einzelne Medienüberschriften, die auf dasselbe Gerichtstermin verweisen, die Forderung der Verteidigung anders – über das Vielfache der Reduzierung der Summe (in einer der Überschriften wird eine Kürzung „um das 60-fache“ erwähnt, ohne die endgültige Zahl vollständig offenzulegen). Darüber hinaus besteht eine Diskrepanz zwischen der von der Staatsanwaltschaft beantragten Kautionssumme (200 Mio. Hrywnja) und der tatsächlich vom Gericht festgesetzten (120 Mio. Hrywnja). Diese Unstimmigkeiten in den Zahlen und Formulierungen werden im Artikel so wiedergegeben, wie sie vorliegen, ohne sie auf eine einheitliche Version zu bringen.

Die Berufungsinstanz hat somit die strenge Untersuchungshaftmaßnahme für einen der zentralen Beschuldigten der „Karthago“-Affäre bestätigt, während die Resonanz um die Ermittlungen weiterhin von personellen Umstrukturierungen in der Staatsanwaltschaft und neuen Verhaftungen betroffener Personen begleitet wird.